Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen in Österreich
Die Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen ist auf europäischer Ebene durch die Richtlinie über das Recht auf Familienzusammenführung geregelt. Diese Richtlinie schafft einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen für alle EU-Mitgliedstaaten – ihre konkrete Umsetzung unterscheidet sich jedoch erheblich von Land zu Land.
