Migrant war beim Antirassismustag im Rathaus Wien vertreten. Im Mittelpunkt standen Chancengleichheit, Respekt und der Wiener Aktionsplan gegen Rassismus.

Migrant war Gastgeber für einen fachlichen Austausch mit dem Bryn Mawr College aus Pennsylvania. Im Fokus standen Frauen und Migration, die Situation in Österreich sowie praktische Erfahrungen aus unserer Beratungsarbeit. Der Besuch unterstreicht die internationale Sichtbarkeit von migrant als Best-Practice-Modell im Bereich Migration und Frauenarbeit.

Migrant war rund um den 8. März 2026 bei der Wiener Frauenwoche vertreten. Neben der Teilnahme am Offenen Rathaus wurden auch Workshops von Frauen aus unserem Umfeld organisiert – ein starkes Zeichen für Austausch, Sichtbarkeit und Zusammenhalt.

Diese Veranstaltung richtet sich an Frauen mit Migrationserfahrung, die einen Neuanfang in Wien planen oder umsetzen möchten. Im Mittelpunkt stehen praktische Informationen, Orientierung und Unterstützung zu beruflichen, sozialen und rechtlichen Möglichkeiten – etwa zu Arbeitsmarktchancen, Ausbildung, Beratungsmöglichkeiten oder rechtlichen Fragen des Aufenthalts.

Das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen hat eine Stellungnahme zum Entwurf des Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetzes (AMPAG) eingebracht. Der Entwurf enthält aus unserer Sicht zahlreiche Regelungen, die zu einer Verschlechterung der aufenthaltsrechtlichen Situation von Drittstaatsangehörigen führen können.

Der Wiener Aktionsplan gegen Rassismus 2025 ist ein umfassendes Programm der Stadt Wien zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus in all seinen Erscheinungsformen. Er wurde im Oktober 2025 vom Wiener Gemeinderat beschlossen und richtet sich sowohl an die Stadtverwaltung als auch an die gesamte Wiener Bevölkerung, um den sozialen Zusammenhalt zu stärken und Diskriminierung aktiv entgegenzuwirken.

Die Stellungnahme bewertet die Einführung des neuen Aufenthaltstitels „Grenzgänger“ gemäß § 68 NAG grundsätzlich positiv, da erstmals ein klarer aufenthaltsrechtlicher Status für grenzüberschreitend beschäftigte Drittstaatsangehörige geschaffen wird. Ziel ist es, Rechtssicherheit für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber zu gewährleisten und die bisherige Lücke zwischen Arbeitsmarktzugang und Aufenthaltsrecht zu schließen.

Der Entwurf der Fachkräfteverordnung 2026 entspricht grundsätzlich den gesetzlichen Vorgaben des § 13 AuslBG und stellt ein zulässiges Instrument zur arbeitsmarktpolitischen Steuerung qualifizierter Zuwanderung dar. Positiv hervorzuheben sind die Orientierung an arbeitsmarktpolitischen Indikatoren, das Punktesystem sowie die Bezugnahme auf Entlohnungsstandards und der erleichterte Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige.

Die Bundesregierung diskutiert derzeit eine umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG).

Am Dienstag hat im Museum für angewandte Kunst (MAK) die 16. Wiener Jobmesse Perspektive stattgefunden.