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Das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen hat eine Stellungnahme zum Entwurf des Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetzes (AMPAG) eingebracht. Der Entwurf enthält aus unserer Sicht zahlreiche Regelungen, die zu einer Verschlechterung der aufenthaltsrechtlichen Situation von Drittstaatsangehörigen führen können.

Die Stellungnahme bewertet die Einführung des neuen Aufenthaltstitels „Grenzgänger“ gemäß § 68 NAG grundsätzlich positiv, da erstmals ein klarer aufenthaltsrechtlicher Status für grenzüberschreitend beschäftigte Drittstaatsangehörige geschaffen wird. Ziel ist es, Rechtssicherheit für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber zu gewährleisten und die bisherige Lücke zwischen Arbeitsmarktzugang und Aufenthaltsrecht zu schließen.