Das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen hat eine Stellungnahme zum Entwurf des Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetzes (AMPAG) eingebracht. Der Entwurf enthält aus unserer Sicht zahlreiche Regelungen, die zu einer Verschlechterung der aufenthaltsrechtlichen Situation von Drittstaatsangehörigen führen können.
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Die Stellungnahme bewertet die Einführung des neuen Aufenthaltstitels „Grenzgänger“ gemäß § 68 NAG grundsätzlich positiv, da erstmals ein klarer aufenthaltsrechtlicher Status für grenzüberschreitend beschäftigte Drittstaatsangehörige geschaffen wird. Ziel ist es, Rechtssicherheit für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber zu gewährleisten und die bisherige Lücke zwischen Arbeitsmarktzugang und Aufenthaltsrecht zu schließen.
