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Chancen und Grenzen des neuen Aufenthaltstitels ‚Grenzgänger‘

Die Stellungnahme bewertet die Einführung des neuen Aufenthaltstitels „Grenzgänger“ gemäß § 68 NAG grundsätzlich positiv, da erstmals ein klarer aufenthaltsrechtlicher Status für grenzüberschreitend beschäftigte Drittstaatsangehörige geschaffen wird. Ziel ist es, Rechtssicherheit für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber zu gewährleisten und die bisherige Lücke zwischen Arbeitsmarktzugang und Aufenthaltsrecht zu schließen. Gleichzeitig bleibt der Aufenthaltstitel strikt arbeitsmarktorientiert und schließt integrations-, familien- und sozialrechtliche Aspekte bewusst aus. Dies kann insbesondere bei faktischem Daueraufenthalt in Österreich zu rechtlichen und praktischen Spannungen führen.

Stellungnahme

Der neue Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ soll Drittstaatsangehörigen, die in einem Nachbarstaat wohnen und in Österreich unselbstständig beschäftigt sind, einen gesicherten aufenthaltsrechtlichen Status bieten. Damit wird erstmals eine systematische Verbindung zwischen Arbeitsmarktzugang und Aufenthaltsrecht hergestellt.

Verfahrensablauf und Zuständigkeiten

Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen NAG-Behörde, wobei das AMS die arbeitsmarktrechtlichen Voraussetzungen prüft. Eine positive AMS-Mitteilung ist zwingende Voraussetzung für die Erteilung des Aufenthaltstitels, eine negative Entscheidung führt zur Einstellung des Verfahrens.

Auswirkungen auf Familie, Sozialleistungen und Staatsbürgerschaft

Der Aufenthaltstitel schließt einen Familiennachzug aus, da kein Hauptwohnsitz in Österreich begründet wird. Ebenso besteht kein Anspruch auf Familienleistungen und Aufenthaltszeiten werden nicht für eine spätere Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft angerechnet.

Krankenversicherung

Grenzgänger*innen sind aufgrund ihrer Beschäftigung in Österreich nach dem ASVG krankenversichert. Einschränkungen ergeben sich jedoch beim Zugang zu Gesundheitsleistungen im Wohnsitzstaat, sofern keine bilateralen Abkommen bestehen.

Gesamtbewertung

Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht schafft die Novelle klare rechtliche Rahmenbedingungen. Gleichzeitig bleiben integrations- und sozialpolitische Fragen bewusst unberücksichtigt, weshalb eine laufende Evaluierung sowie ergänzende Lösungen – insbesondere im Bereich der Krankenversicherung – empfohlen werden.

Detaillierte Ausführungen zur Stellungnahme

Stellungnahme zum Aufenthaltstitel ‚Grenzgaenger‘ § 68 NAG

Kurz zusammengefasst

Der neue Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ schafft erstmals einen klaren aufenthaltsrechtlichen Status für grenzüberschreitend beschäftigte Drittstaatsangehörige.
Er erhöht die Rechtssicherheit für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber.
Gleichzeitig sind Familiennachzug, Sozialleistungen und Einbürgerung ausgeschlossen.
Dies kann bei langfristiger Tätigkeit in Österreich zu rechtlichen und sozialen Spannungen führen.

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