Der Entwurf der Fachkräfteverordnung 2026 entspricht grundsätzlich den gesetzlichen Vorgaben des § 13 AuslBG und stellt ein zulässiges Instrument zur arbeitsmarktpolitischen Steuerung qualifizierter Zuwanderung dar. Positiv hervorzuheben sind die Orientierung an arbeitsmarktpolitischen Indikatoren, das Punktesystem sowie die Bezugnahme auf Entlohnungsstandards und der erleichterte Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige. Kritisch bleibt jedoch, dass der Entwurf ausschließlich arbeitsmarktpolitische Bedarfe adressiert und keine verbindlichen Schutz- und Integrationsmaßnahmen vorsieht. In seiner derzeitigen Ausgestaltung bietet er daher keine ausreichende Grundlage für eine nachhaltige und sozial ausgewogene Fachkräftesteuerung.
Stellungnahme
Die Fachkräfteverordnung 2026 bewegt sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung des § 13 AuslBG und verfolgt das Ziel, strukturelle Fachkräfteengpässe am österreichischen Arbeitsmarkt zu adressieren. Die arbeitsmarktpolitische Steuerung qualifizierter Zuwanderung ist rechtlich nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, auf bestehende Bedarfe zu reagieren.
Positive Aspekte des Entwurfs
Positiv zu bewerten sind die Heranziehung arbeitsmarktpolitischer Indikatoren bei der Festlegung der Mangelberufe sowie die Orientierung an der Systematik des AMS. Das vorgesehene Punktesystem erhöht Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Auswahlentscheidung. Auch die Berücksichtigung kollektivvertraglicher Entlohnungsstandards sowie der unbeschränkte Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige tragen zur Rechtssicherheit bei.
Fehlende Schutz- und Integrationsmaßnahmen
Der Entwurf enthält keine verbindlichen Regelungen zur Prävention von Lohn- und Sozialdumping oder zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Mindeststandards. Ebenso fehlen Maßnahmen zur Reduktion struktureller Abhängigkeiten vom jeweiligen Arbeitgeber sowie integrationsfördernde Elemente wie Sprachförderung, Beratung oder soziale Absicherung.
Anerkennung von Qualifikationen
Eine substanzielle Auseinandersetzung mit bestehenden Defiziten bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bleibt aus. Gerade in sensiblen Bereichen wie Pflege, Gesundheit und Dienstleistungen stellt dies ein wesentliches strukturelles Problem dar.
Bewertung der Mangelberufsliste
Kritisch zu sehen ist die Aufnahme einzelner Berufsgruppen ohne hinreichende Begründung einer bundesweit nachhaltigen Mangelsituation. Dadurch besteht die Gefahr, strukturelle Probleme der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen migrationsrechtlich zu kompensieren.
Gesamtbewertung
Zusammenfassend entspricht der Entwurf zwar formell den gesetzlichen Vorgaben, bietet jedoch keine hinreichende Gewähr für eine nachhaltige, sozial ausgewogene und grundrechtssensible Fachkräftestrategie. Eine Weiterentwicklung unter Einbeziehung arbeitsrechtlicher, integrationspolitischer und sozialstaatlicher Schutzmechanismen wird empfohlen.
Detaillierte Ausführungen zur Stellungnahme
Kurz zusammengefasst
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