Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen in Österreich

Rechtsgrundlagen nach dem Asylgesetz und dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

Die Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen ist auf europäischer Ebene durch die Richtlinie über das Recht auf Familienzusammenführung geregelt. Diese Richtlinie schafft einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen für alle EU-Mitgliedstaaten – ihre konkrete Umsetzung unterscheidet sich jedoch erheblich von Land zu Land.

Wie wird das Recht auf Familienzusammenführung in Österreich konkret angewendet?
Welche Herausforderungen bestehen – und welche Lösungsansätze gibt es?

Diesen Fragen widmet sich eine aktuelle Studie, die einen umfassenden Einblick in die Familienzusammenführung in Österreich bietet – insbesondere im Kontext des Asylgesetzes sowie des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG).

Im Mittelpunkt der Analyse stehen:

  • der Kreis der antragsberechtigten Personen,
  • die Abläufe und Anforderungen des Verfahrens,
  • sowie die Rechte der nachziehenden Familienangehörigen nach ihrer Ankunft.

Darüber hinaus werden:

  • rechtliche und politische Entwicklungen seit 2017 dargestellt,
  • statistische Daten ausgewertet,
  • bewährte Praktiken identifiziert,
  • und bestehende Herausforderungen samt konkreten Handlungsempfehlungen aufgezeigt.

Ein besonderer Fokus liegt auf der geschlechterspezifischen Perspektive: Da die Mehrheit der über Familienzusammenführung nach Österreich kommenden Personen Frauen und Mädchen sind, werden deren spezifische Lebensrealitäten gesondert betrachtet.

📄 Zur vollständigen Studie (PDF):

Dir gefällt dieser Beitrag? Teile ihn auf