Stellungnahme zum Aufenthaltstitel ‚Grenzgänger‘ (§ 68 NAG)
Die Stellungnahme bewertet die Einführung des neuen Aufenthaltstitels „Grenzgänger“ gemäß § 68 NAG grundsätzlich positiv, da erstmals ein klarer aufenthaltsrechtlicher Status für grenzüberschreitend beschäftigte Drittstaatsangehörige geschaffen wird. Ziel ist es, Rechtssicherheit für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber zu gewährleisten und die bisherige Lücke zwischen Arbeitsmarktzugang und Aufenthaltsrecht zu schließen.
