Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen in Österreich
Rechtsgrundlagen nach dem Asylgesetz und dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
Die Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen ist auf europäischer Ebene durch die Richtlinie über das Recht auf Familienzusammenführung geregelt. Diese Richtlinie schafft einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen für alle EU-Mitgliedstaaten – ihre konkrete Umsetzung unterscheidet sich jedoch erheblich von Land zu Land.
Wie wird das Recht auf Familienzusammenführung in Österreich konkret angewendet?
Welche Herausforderungen bestehen – und welche Lösungsansätze gibt es?
Diesen Fragen widmet sich eine aktuelle Studie, die einen umfassenden Einblick in die Familienzusammenführung in Österreich bietet – insbesondere im Kontext des Asylgesetzes sowie des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG).
Im Mittelpunkt der Analyse stehen:
- der Kreis der antragsberechtigten Personen,
- die Abläufe und Anforderungen des Verfahrens,
- sowie die Rechte der nachziehenden Familienangehörigen nach ihrer Ankunft.
Darüber hinaus werden:
- rechtliche und politische Entwicklungen seit 2017 dargestellt,
- statistische Daten ausgewertet,
- bewährte Praktiken identifiziert,
- und bestehende Herausforderungen samt konkreten Handlungsempfehlungen aufgezeigt.
Ein besonderer Fokus liegt auf der geschlechterspezifischen Perspektive: Da die Mehrheit der über Familienzusammenführung nach Österreich kommenden Personen Frauen und Mädchen sind, werden deren spezifische Lebensrealitäten gesondert betrachtet.



