Beratungszentrum

für Migranten

und Migrantinnen

 

Europäischer Migrationsdialog

 

 

Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung

 

 

Einleitung – Vorgeschichte

 

Im Haager Programm des Europäischen Rates vom 4. und 5. November 2004 wird hervorgehoben, dass es einer offenen Debatte über Wirtschaftsmigration auf EU-Ebene bedarf. Daraufhin beschloss die Europäische Kommission im Jänner 2005 ein „Grünbuch über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration“. Im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsprozesses wurden verschiedenste Stellungnahmen eingeholt. Im Sommer 2005 fand diesbezüglich eine öffentliche Anhörung statt.

 

Eine Analyse dieser Beiträge ergab, dass eine gemeinsame EU-Strategie für die Wirtschaftsmigration generell befürwortet wird.

 

Mit dem „Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung“ der Europäischen Kommission wird nunmehr ein „Fahrplan“ zur Weiterentwicklung der EU-Strategie zur legalen Zuwanderung vorgelegt.

 

Legislative Maßnahmen für die Zuwanderung von Arbeitskräften

 

Im Unterschied zum Richtlinienvorschlag zur Arbeitsmigration von 2001 – mit dem die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit für alle Drittstaatsangehörigen geregelt werden sollten – betreffen diese geplanten legislativen Maßnahmen lediglich die Zugangsbedingungen und –verfahren für wenige ausgewählte Kategorien von ArbeitsmigrantInnen. Zudem soll festgelegt werden, welche Rechte ein/e in einer Arbeitsbeziehung stehender Drittstaatsangehörige/r innehat, nachdem er/sie auf das Gebiet der Mitgliedsstaaten zugelassen worden ist.

 

Allgemeine Rahmenrichtlinie

 

Im Rahmen dieser Richtlinie soll in erster Linie ein gemeinsamer Rahmen hinsichtlich derjenigen Rechte festgelegt werden, die allen bereits in einem Mitgliedsstaat zugelassenen legal beschäftigten Drittstaatsangehörigen, die noch keinen Anspruch auf eine langfristige Aufenthaltsberechtigung haben, zu gewähren sind. In diesem Zusammenhang sollte auch die Frage der Anerkennung von Diplomen und sonstigen Qualifikationen behandelt werden, damit verhindert wird, dass Zuwanderer eine Tätigkeit ausüben, für die sie überqualifiziert sind. Ein einziger Antrag für eine gemeinsame Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung könnte ebenso vorgeschlagen werden.

 

Vier spezifische Richtlinien

 

1. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt hoch qualifizierter ArbeitnehmerInnen

 

In diesem Zusammenhang könnte auch geprüft werden, ob die Mobilität innerhalb der EU einbezogen werden soll, nämlich eine EU-Arbeitsgenehmigung, die von einem Mitgliedsstaat ausgestellt wird, aber unionsweit gültig ist.

 

2. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von SaisonarbeitnehmerInnen

 

Ein entsprechender Vorschlag soll gewährleisten, dass die Rechtsstellung der betroffenen Zuwanderer gesichert ist und ihnen eine regelmäßige Arbeit in Aussicht gestellt wird (z. B. in einem Zeitraum von vier bis fünf Jahren eine bestimmte Anzahl von Monaten jährlich zu arbeiten).

 

3. Vorschlag für eine Richtlinie über Verfahren zur Regelung der Einreise, des befristeten Aufenthalts und der Wohnsitznahme von innerbetrieblich versetzten ArbeitnehmerInnen

 

Dadurch sollen gemeinsame Verfahren zur Regelung der Einreise, des befristeten Aufenthalts und der Wohnsitznahme von innerbetrieblich versetzten ArbeitnehmerInnen festgelegt werden. Auch die Frage der unionsinternen Mobilität von Führungskräften und SpezialistInnen internationaler Unternehmen könnte behandelt werden.

 

4. Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von bezahlten Auszubildenden

 

Hierbei handelt es sich um eine bestimmte Gruppe von in der Ausbildung befindlichen – bezahlten – Personen, für die es bis dato keine gemeinsamen Regeln gibt.

 

Wissensaufbau und Information

 

Neben den geplanten legislativen Maßnahmen soll auch ein besserer Zugang zu Informationen über verschiedene Migrationsaspekte gewährleistet und der Wissensaufbau gefördert werden. Vor Ablauf des Jahres 2007 ist die Einrichtung eines EU-Zuwanderungsportals geplant.

 

Das EURES-Netzwerk (Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität) könnte dazu eingesetzt werden, die Wirtschaftsmigration von Drittstaatsangehörigen besser zu steuern.

 

Über das Europäische Migrationsnetz (EMN) sollten der breiten Öffentlichkeit objektive, zuverlässige und vergleichbare Daten zu Migration und Asyl zur Verfügung gestellt werden.

 

Integration

 

Da Integration sich über mehrere Bereiche erstreckt, einschließlich Beschäftigung, Stadtentwicklung und Bildung, wird die Europäische Kommission sicherstellen, dass gebündelte Anstrengungen in diesem Bereich unternommen werden. Empfohlene Maßnahmen sind: Ausbau der Einführungsprogramme und –maßnahmen für legale Zuwanderer und ihre Familienangehörigen, Aus- und Fortbildung sowie kulturelle Initiativen.

 

Die Mitgliedsstaaten werden in ihrer Integrationspolitik durch Finanzierungs- und Förderinstrumente unterstützt.

 

Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern

 

Die Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Wirtschaftsmigration soll intensiviert werden: Instrumente zur Förderung der zirkulären Migration und der Rückkehrmigration, Schulungen in den Herkunftsländern (berufliche Fortbildungsmaßnahmen und Sprachkurse).

 

Weiterer Fahrplan

 

Bis 2009 werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen und zusätzliche Untersuchungen und Analysen durchgeführt. Im Jahr 2007 soll es einen ersten Richtlinienentwurf der Kommission bezüglich der Zuwanderung von hoch qualifizierten ArbeitnehmerInnen geben, in den Jahren 2008 und 2009 sollen die anderen drei spezifischen Richtlinienentwürfe folgen.