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Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen |
Europäischer Migrationsdialog |
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Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung Einleitung – Vorgeschichte Im
Haager Programm des Europäischen Rates vom 4. und 5. November 2004 wird
hervorgehoben, dass es einer offenen Debatte über Wirtschaftsmigration auf
EU-Ebene bedarf. Daraufhin beschloss die Europäische Kommission im Jänner
2005 ein „Grünbuch über ein EU-Konzept zur Verwaltung der
Wirtschaftsmigration“. Im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsprozesses
wurden verschiedenste Stellungnahmen eingeholt. Im Sommer 2005
fand diesbezüglich eine öffentliche Anhörung statt. Eine
Analyse dieser Beiträge ergab, dass eine gemeinsame EU-Strategie für die
Wirtschaftsmigration generell befürwortet wird. Mit
dem „Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung“ der
Europäischen Kommission wird nunmehr ein „Fahrplan“ zur Weiterentwicklung der
EU-Strategie zur legalen Zuwanderung vorgelegt. Legislative Maßnahmen für die
Zuwanderung von Arbeitskräften Im
Unterschied zum Richtlinienvorschlag zur Arbeitsmigration von 2001 – mit dem
die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt zur Ausübung einer
unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit für alle
Drittstaatsangehörigen geregelt werden sollten – betreffen diese geplanten
legislativen Maßnahmen lediglich die Zugangsbedingungen und –verfahren für
wenige ausgewählte Kategorien von ArbeitsmigrantInnen.
Zudem soll festgelegt werden, welche Rechte ein/e in einer Arbeitsbeziehung
stehender Drittstaatsangehörige/r innehat, nachdem er/sie auf das Gebiet der
Mitgliedsstaaten zugelassen worden ist. Allgemeine Rahmenrichtlinie Im
Rahmen dieser Richtlinie soll in erster Linie ein gemeinsamer Rahmen
hinsichtlich derjenigen Rechte festgelegt werden, die allen bereits in einem
Mitgliedsstaat zugelassenen legal beschäftigten Drittstaatsangehörigen, die
noch keinen Anspruch auf eine langfristige Aufenthaltsberechtigung haben, zu
gewähren sind. In diesem Zusammenhang sollte auch die Frage der Anerkennung
von Diplomen und sonstigen Qualifikationen behandelt werden, damit verhindert
wird, dass Zuwanderer eine Tätigkeit ausüben, für die sie überqualifiziert
sind. Ein einziger Antrag für eine gemeinsame Arbeits- und
Aufenthaltsgenehmigung könnte ebenso vorgeschlagen werden. Vier spezifische Richtlinien 1. Vorschlag für eine Richtlinie über
die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt hoch qualifizierter ArbeitnehmerInnen In
diesem Zusammenhang könnte auch geprüft werden, ob die Mobilität innerhalb der
EU einbezogen werden soll, nämlich eine EU-Arbeitsgenehmigung, die von einem
Mitgliedsstaat ausgestellt wird, aber unionsweit gültig ist. 2. Vorschlag für eine Richtlinie über
die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von SaisonarbeitnehmerInnen Ein
entsprechender Vorschlag soll gewährleisten, dass die Rechtsstellung der
betroffenen Zuwanderer gesichert ist und ihnen eine regelmäßige Arbeit in
Aussicht gestellt wird (z. B. in einem Zeitraum von vier bis fünf Jahren eine
bestimmte Anzahl von Monaten jährlich zu arbeiten). 3. Vorschlag für eine Richtlinie über
Verfahren zur Regelung der Einreise, des befristeten Aufenthalts und der
Wohnsitznahme von innerbetrieblich versetzten ArbeitnehmerInnen Dadurch
sollen gemeinsame Verfahren zur Regelung der Einreise, des befristeten
Aufenthalts und der Wohnsitznahme von innerbetrieblich versetzten ArbeitnehmerInnen festgelegt werden. Auch die Frage der
unionsinternen Mobilität von Führungskräften und SpezialistInnen
internationaler Unternehmen könnte behandelt werden. 4. Vorschlag für eine Richtlinie über
die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von bezahlten
Auszubildenden Hierbei
handelt es sich um eine bestimmte Gruppe von in der Ausbildung befindlichen –
bezahlten – Personen, für die es bis dato keine gemeinsamen Regeln gibt. Wissensaufbau und Information Neben
den geplanten legislativen Maßnahmen soll auch ein besserer Zugang zu
Informationen über verschiedene Migrationsaspekte
gewährleistet und der Wissensaufbau gefördert werden. Vor Ablauf des Jahres
2007 ist die Einrichtung eines EU-Zuwanderungsportals geplant. Das
EURES-Netzwerk (Europäisches Portal zur beruflichen
Mobilität) könnte dazu eingesetzt werden, die Wirtschaftsmigration von
Drittstaatsangehörigen besser zu steuern. Über
das Europäische Migrationsnetz (EMN) sollten der breiten
Öffentlichkeit objektive, zuverlässige und vergleichbare Daten zu Migration
und Asyl zur Verfügung gestellt werden. Integration Da
Integration sich über mehrere Bereiche erstreckt, einschließlich
Beschäftigung, Stadtentwicklung und Bildung, wird die Europäische Kommission
sicherstellen, dass gebündelte Anstrengungen in diesem Bereich unternommen
werden. Empfohlene Maßnahmen sind: Ausbau der Einführungsprogramme und –maßnahmen für legale Zuwanderer und ihre
Familienangehörigen, Aus- und Fortbildung sowie kulturelle Initiativen. Die
Mitgliedsstaaten werden in ihrer Integrationspolitik durch Finanzierungs- und
Förderinstrumente unterstützt. Zusammenarbeit mit den
Herkunftsländern Die
Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Wirtschaftsmigration soll intensiviert
werden: Instrumente zur Förderung der zirkulären Migration und der
Rückkehrmigration, Schulungen in den Herkunftsländern (berufliche
Fortbildungsmaßnahmen und Sprachkurse). Weiterer Fahrplan Bis
2009 werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen und zusätzliche Untersuchungen
und Analysen durchgeführt. Im Jahr 2007 soll es einen ersten
Richtlinienentwurf der Kommission bezüglich der Zuwanderung von hoch
qualifizierten ArbeitnehmerInnen geben, in den
Jahren 2008 und 2009 sollen die anderen drei spezifischen Richtlinienentwürfe
folgen. |