Stellungnahme

zum Entwurf der

Verordnung der Bundesregierung,

mit der die Höchstzahlen der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das Jahr 2001 festgelegt werden

(Niederlassungsverordnung 2001)

 

Aktuell liegt ein Entwurf der Verordnung der Bundesregierung, mit der die Höchstzahlen der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das Jahr 2001 festgelegt werden sollen, vor. Aus diesem Grund erlauben wir uns dazu Stellung zu nehmen:

Die Quoten für Führungskräfte und deren Familienangehörigen werden in allen Bundesländern gesenkt. Gleichzeitig werden jedoch neue Höchstzahlen für IT-Kräfte und sonstige Spezialkräfte geschaffen, so dass es insgesamt zu einer hohen Ausweitung in diesem Bereich kommt (2.743 statt den bisherigen 1.010 Plätzen).

Die Quoten für (normale) Erwerbstätige (Selbständige, Arbeiter und Angestellte) und deren Familienangehörigen werden mit Ausnahme von Kärnten (die fünf Plätze wurden auf zehn erhöht) in allen Bundesländern gesenkt. Vor allem in Wien werden nur mehr 250 statt 350 Plätzen zur Verfügung stehen. Bereits jetzt kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten in diesem Bereich, da vor allem Selbständige ab der Jahresmitte in Wien keine Erstniederlassungsbewilligung mehr erhalten können, da die Quote ausgeschöpft ist. Die Grundressourcen (Büro- und Geschäftsräumlichkeiten, Sozialversicherung, Beteiligungen etc.) müssen jedoch aufrecht erhalten werden, damit die Chancen für das nächste Jahr gewahrt bleiben. Einnahmen und Gewinne können jedoch nicht erwirschaftet werden. Massive Mehrkosten und Belastungen sind die Folge. Die Senkung dieser Quoten wird diese Problematik vermutlich noch mehr verstärken. Nicht berücksichtigt in diesem Bereich sind auch ursprüngliche Kriegsflüchtlinge aus dem Kosovo, die als Familienerhalter den Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben und die laufend beschäftigt sind. Ähnliches gilt für ehemalige Flüchtlinge mit einem § 15-AsylG-Aufenthaltsrecht, die ihren Status verloren haben. Nicht berücksichtigt wurde auch der prognostizierte Mangel an unselbständigen FacharbeiterInnen, die keine IT- oder sonstigen Spezialkräfte sind.

Die Quoten für den Familiennachzug (insbesondere von in Österreich vor dem 1. Jänner 1998 Ansässigen) werden in fast allen Bundesländern etwas erhöht. Angesichts des massiven Rückstaus ist dies jedoch im wahrsten Sinne des Wortes nur „ein Tropfen auf dem heißen Stein“. Betrachtet man „Familienzusammenführung“ tatsächlich als „Integrationsmaßnahme“, wie dies in den Erläuterungen angemerkt wird, dann kann in diesem Entwurf keinesfalls davon ausgegangen werden, dass der diesbezügliche Punkt im Regierungsprogramm („Integration vor Neuzuzug“) umgesetzt wird.

Gleichzeitig kann bei diesen Zahlen kaum von Erleichterungen gesprochen werden, die die Regierung im Rahmen des „Weisenberichtes“ (Punkt 47.) angedeutet hat. Tatsächlich müßte in einigen Bundesländern die Familienquote auf das zwei- bis dreifache erhöht werden, damit wirklich der Rückstau abgearbeitet werden kann.

Ansonsten besteht die Gefahr, dass der sogenannte „illegale Familiennachzug“ verstärkt wird, da Eltern gezwungen sind, ihre Kinder nachzuholen, da keine Betreuungsperson mehr vorhanden bzw. einsetzbar ist, da (Bürger-) Krieg im Herkunftsland herrscht, etc.. Aktuell sind Wartezeiten im Rahmen des Familiennachzuges zwischen zwei und fünf Jahren die Regel. Auf nicht absehbare Ereignisse (siehe vorher) wird dabei keine Rücksicht genommen. Wartezeit bedeutet in der Praxis, dass die Familienangehörigen zwischenzeitlich auch nicht mit einem „Touristensichtvermerk“ nach Österreich kommen können, Wartezeit bedeutet, dass Eltern ihre Kinder nur im Urlaub sehen, Wartezeit bedeutet, dass Kinder jahrelang ohne Eltern bzw. Elternteil aufwachsen und sozialisiert werden.

Erste Schritte einer Lösung dieser Problematik und zur Erfüllung des Rechtes auf Familienleben (Menschenrechtskonvention) bzw. der Rechte der Kinder (Kinderrechtskonvention) müssen ein rascher Abbau des Rückstaus der Anträge auf Familienzusammenführung und eine „Legalisierung“ von Familienangehörigen, die sich bereits gezwungenermaßen in Österreich befinden, sein.

Massiv ausgeweitet wurden die Rahmenhöchstzahlen für Saisonbeschäftigte (von 5.500 auf 8.000) und erstmals speziell für Erntehelfer (7.000). Mit den Erntehelfern wurde eine Gruppe von Unselbständigen geschaffen, die nicht der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Aus der Sicht der Arbeitgeber handelt es sich somit um eine Gruppe die betriebwirtschaftlich günstiger kommt, da nicht alle Sozialabgaben geleistet werden müssen. Der Druck auf das im Inland zur Verfügung stehende Arbeitspotential wird somit erhöht. Gleichzeitig ist diese Aushöhlung der Sozialversicherungspflicht kurzsichtig, da die potentiellen Erntehelfer aus Staaten kommen, die bereits jetzt ein Abkommen mit Österreich über die soziale Sicherheit abgeschlossen haben (z. B. Slowenien, Kroatien) bzw. die künftig im Rahmen einer EU-Erweiterung gleichgestellt wären (z. B. Ungarn, Tschechien). Einerseits wird die Forderung erhoben, dass eine EU-Erweiterung erst dann in Frage kommen könne, wenn das Lohnniveau in den Erweiterungsländern höher wird und auch entsprechende Sozialstandards geschaffen werden. Andererseits durchbricht Österreich selbst die Sozialversicherungspflicht.

 

10.10.2000

 

Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen

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