Stellungnahme zum Entwurf der

Niederlassungsverordnung 2008 (NLV 2008)

21. November 2007

 

Hiermit erlaubt sich das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen, Wien Stellung zum Entwurf der Niederlassungsverordnung 2008 (NLV 2008) zu nehmen:

 

Schlüsselkräfte:

 

Es ist zu begrüßen, dass die Quote für unselbständige Schlüsselkräfte und den Familienangehörigen von Schlüsselkräften erhöht wird. Diese Notwendigkeit ergab sich bereits daraus, da im Jahr 2007 im Laufe (Ende) des Jahres die diesbezügliche Quote erweitert werden musste. Für den Wirtschaftsstandort Österreich ist es wichtig, qualifizierte Arbeitskräfte und deren Familienangehörige zu gewinnen. Angesichts der jüngsten Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz, die ebenfalls dazu dienen, die Attraktivität von Österreich für Schlüsselkräfte zu erhöhen, stellt sich die Frage, ob die vorgeschlagene Quotenerhöhung tatsächlich ausreichend ist.

 

Familiennachzug:

 

Eine begrüßenswerte Erhöhung (+ 215) der Quote für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen ist ebenfalls geplant. Im Detail kommt es zu einer Erhöhung in Wien (+ 190) und in Oberösterreich (+ 70). In Niederösterreich kommt es zu einer Kürzung. In allen anderen Bundesländern bleibt die Anzahl gleich. Ähnlich wie bei den Schlüsselkräften sind die diesbezüglichen Quoten des Jahres 2007 teilweise bereits sehr ausgelastet, per 25. Oktober 2007:

 

Kärnten                  78,6 %

Oberösterreich       81,3 %

Salzburg                 76,8 %

Steiermark             79,8 %

Vorarlberg              94,4 %

Wien                      72,9 %

 

Eine Erhebung des Bundesministeriums für Inneres per 30. Juni 2007 hat überdies ergeben, dass bereits bis zu diesem Datum 1.776 der gestellten Anträge in der Familienzusammenführungsquote 2007 nicht mehr berücksichtigt werden können. Betroffen hiervon sind vor allem Wien, Oberösterreich und die Steiermark. Mehr als ein Drittel davon betrifft minderjährige Kinder.

 

Auch hier stellt sich die Frage, ob die geplante Erhöhung tatsächlich ausreichend ist und ob lange Wartezeiten für den Familiennachzug sowohl aus humanitären als auch aus volkswirtschaftlichen bzw. bildungspolitischen Gründen sinnvoll sind.

 

Zum Beispiel:

 

Je später nachgezogene Kinder in die Pflichtschule einsteigen, desto schwieriger kann es für sie werden, dass sie einen adäquaten Schulabschluss erhalten, der ihnen eine Berufsausbildung ermöglicht. Kommen sie überhaupt erst nach Beendigung der Schulpflicht, ist ein Berufseintritt noch schwieriger bis unmöglich. Arbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse und überdurchschnittliche soziale Notlagen können die Folge sein.

 

Aber auch für EhegattInnen ist eine lange Wartezeit, um nach Österreich zu kommen, unter Umständen verhindernd für eine gesellschaftliche Aufwärtsmobilität von MigrantInnen. Ein verspäteter Arbeitsmarkteinstieg heißt, dass eventuell Sozialversicherungszeiten (z. B. für die Pension) nicht erreicht werden, heißt dass Qualifikationen und Ausbildungen verschüttet werden und heißt auch für den-/diejenigen, die bereits in Österreich leben, dass sie unter allen Umständen für eine längere Zeit ein höheres Einkommen und Wohnung halten müssen, ohne dass eine zweite Person zum Familieneinkommen beitragen kann. Weitere Ausbildungen oder der Wechsel von Arbeitsstellen sind in diesem Zeitraum kaum möglich.

 

Generell stellt sich die Frage, ob die Regelung der Einreise von Schlüsselkräften, von Familienangehörigen, von „Privatiers“, etc. und die Änderung des Aufenthaltsstatus von „Angehörigen“ von ÖsterreicherInnen durch Quoten noch zeitgemäß ist.

 

Sowohl im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) als auch im Ausländerbeschäftigungsgesetz sind die Voraussetzungen hierfür bereits – sehr streng – geregelt. Eine zusätzlich Quotierung ist eigentlich kontraproduktiv (wie gerade die Erhöhung der Schlüsselkräftequote zeigt), sinnlos und desintegrierend (z. B. beim Familiennachzug). Sollte in näherer Zukunft das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) novelliert werden, wären die Quoten überhaupt abzuschaffen.

 

Haben die Quotenregelungen jedoch den Sinn vor allem komplex und arbeitsbeschaffend für die öffentliche Verwaltung zu sein (z. B. wenn die Quote ausgeschöpft ist, kommt es zur Abweisung des Antrages. Es muss im darauf folgenden Jahr ein neuerlicher Antrag im Ausland gestellt, dieser muss zur entsprechenden Behörde im Inland weitervermittelt und dann durch die Aufenthaltsbehörde und das AMS bearbeitet werden), dann sind sie natürlich sinnvoll und wären durch bundesländerspezifische Unterquoten auch noch verfeinerbar.

 

Wir hoffen, dass unsere Anregungen im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt werden.