Stellungnahme zum Entwurf zur

Fachkräfte - Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung

 

 

Hiermit erlauben wir uns im Rahmen der Begutachtung, Stellung zum geplanten Entwurf der Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung zu nehmen:

 

Grundsätzlich ist dieses Vorhaben wünschenswert, da offensichtlich (wenn auch kurzfristig) ein Mangel an Arbeitskräften in diesen Bereichen besteht und andererseits die neuen EU-BürgerInnen im Sinne der Übergangsbestimmungen den Arbeitsmarktzugang sukzessive erhalten sollten. Gerade in diesem Zusammenhang ist es unverständlich, dass diese Bewilligungen höchsten für die Dauer von 50 Wochen erteilt werden. Da die Verlängerungsmöglichkeiten für solche Bewilligungen noch nicht klar geregelt sind, werden die Arbeitskräfte aus diesen neuen EU-Ländern aus heutiger Sicht nur schwer in den Genuss der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit kommen.

 

Von diesem vorliegenden Entwurf können nur die neuen EU-BürgerInnen profitieren, während der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt für bestimmte ansässige Personen (z.B. sonstige Angehörige von ÖsterreicherInnen, AsylwerberInnen, StudentInnen, Kinder mit einer Niederlassungsbewilligung, ausgenommen Erwerbstätigkeit, usw.) weiter erschwert bleiben. Unseres Erachtens sollten jedoch zumindest auch bereits in Österreich ansässige Menschen diese Möglichkeit (die Folge müsste natürlich auch sein, dass im Anschluss daran eine entsprechende Niederlassungsbewilligung erteilt wird - hierfür müsste eventuell das NAG entsprechend novelliert werden) erhalten.

 

Zusätzlich wollen wir Sie auf Forschungsergebnisse von August Gächter bezüglich der „Dequalifizierung von MigrantInnen“ hinweisen. Demnach ist der Anteil jener Personen, die unter ihrer Qualifikation arbeiten, doppelt so hoch als ihrer inländischen KollegInnen. Gründe für diese Ungleichstellung sind vielfältig; Erstens ist die Nostrifikation von vorhandenen Qualifikationen immer noch mit vielen bürokratischen Hürden (z.B. sind nicht alle ansässige Personen für dieses Verfahren zugelassen) behaftet. Zweitens findet immer noch eine massive Diskriminierung am Arbeitsmarkt statt, obwohl dagegen gesetzliche Vorkehrungen getroffen wurden. Die nicht effiziente Nutzung von diesen vorhandenen Qualifikationen ist nicht nur für die betroffenen Personen diskriminierend, sondern ein großer Verlust für die österreichische Wirtschaft. Deswegen soll es ein Hauptziel sein, dieses Problem durch gezielte Maßnahmen (z.B. Erleichterung der Nostrifikation, Kampagnen gegen Diskriminierung, finanzielle Förderungen für Nostrifikationskurse oder für die Weiterbildung usw.) mittelfristig zu lösen. Deswegen sehen wir das Vorhaben der Regierung bezüglich der Qualifizierungsmaßnahmen (bei diesen Maßnahmen sollen vor allem die Personen mit Migrationshintergrund als wichtige Zielgruppe in Betracht gezogen werden) als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

 

Wir hoffen, dass unsere Anregungen im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt werden.

 

11.04.2007

 

Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen

1010 Wien, Hoher Markt 8/4/2/2

 

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