Stellungnahme zum Entwurf zur
Fachkräfte - Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung
Hiermit erlauben wir
uns im Rahmen der Begutachtung, Stellung zum geplanten Entwurf der
Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung zu nehmen:
Grundsätzlich ist
dieses Vorhaben wünschenswert, da offensichtlich (wenn auch kurzfristig) ein
Mangel an Arbeitskräften in diesen Bereichen besteht und andererseits die neuen
EU-BürgerInnen im Sinne der Übergangsbestimmungen den Arbeitsmarktzugang
sukzessive erhalten sollten. Gerade in diesem Zusammenhang ist es
unverständlich, dass diese Bewilligungen höchsten für die Dauer von 50 Wochen
erteilt werden. Da die Verlängerungsmöglichkeiten für solche Bewilligungen noch
nicht klar geregelt sind, werden die Arbeitskräfte aus diesen neuen EU-Ländern
aus heutiger Sicht nur schwer in den Genuss der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit
kommen.
Von diesem
vorliegenden Entwurf können nur die neuen EU-BürgerInnen profitieren, während
der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt für bestimmte ansässige Personen (z.B.
sonstige Angehörige von ÖsterreicherInnen, AsylwerberInnen, StudentInnen,
Kinder mit einer Niederlassungsbewilligung, ausgenommen Erwerbstätigkeit, usw.)
weiter erschwert bleiben. Unseres Erachtens sollten jedoch zumindest auch
bereits in Österreich ansässige Menschen diese Möglichkeit (die Folge müsste
natürlich auch sein, dass im Anschluss daran eine entsprechende
Niederlassungsbewilligung erteilt wird - hierfür müsste eventuell das NAG
entsprechend novelliert werden) erhalten.
Zusätzlich wollen wir
Sie auf Forschungsergebnisse von August Gächter bezüglich der „Dequalifizierung
von MigrantInnen“ hinweisen. Demnach ist der Anteil jener Personen, die unter
ihrer Qualifikation arbeiten, doppelt so hoch als ihrer inländischen
KollegInnen. Gründe für diese Ungleichstellung sind vielfältig; Erstens ist die
Nostrifikation von vorhandenen Qualifikationen immer noch mit vielen
bürokratischen Hürden (z.B. sind nicht alle ansässige Personen für dieses
Verfahren zugelassen) behaftet. Zweitens findet immer noch eine massive
Diskriminierung am Arbeitsmarkt statt, obwohl dagegen gesetzliche Vorkehrungen
getroffen wurden. Die nicht effiziente Nutzung von diesen vorhandenen
Qualifikationen ist nicht nur für die betroffenen Personen diskriminierend,
sondern ein großer Verlust für die österreichische Wirtschaft. Deswegen soll es
ein Hauptziel sein, dieses Problem durch gezielte Maßnahmen (z.B. Erleichterung der Nostrifikation, Kampagnen
gegen Diskriminierung, finanzielle Förderungen für Nostrifikationskurse oder
für die Weiterbildung usw.) mittelfristig zu lösen. Deswegen sehen wir das
Vorhaben der Regierung bezüglich der Qualifizierungsmaßnahmen (bei diesen
Maßnahmen sollen vor allem die Personen mit Migrationshintergrund als wichtige
Zielgruppe in Betracht gezogen werden) als wichtigen Schritt in die richtige
Richtung.
Wir hoffen, dass
unsere Anregungen im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt werden.
11.04.2007
Beratungszentrum für Migranten und
Migrantinnen
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