Ausländische Kinder haben kein Recht bei ihren Eltern in Österreich zu leben

 

Während sich FPÖ-ÖVP uneinig beim Zuzug von EDV-Spezialisten sind, haben sie gemeinsam einen Initiativantrag im Nationalrat eingebracht, der den Familiennachzug auf Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres einschränkt.

Im Sommer hat der Verfassungsgerichtshof die bisherige Regelung - Kinder durften nur bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nachgeholt werden - als „sachfremd“  und als Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aufgehoben. Mit Ende des Jahres sollte diese Bestimmung außer Kraft treten.

Anstatt allen minderjährigen Kindern das Recht auf Familienzusammenführung zu geben, wird das Alter nur geringfügig auf 15 Jahre erhöht. Angesichts von zwei- bis fünfjährigen Wartezeiten bis ausländische Kinder im Rahmen der jährlichen Einwanderungsquoten zu ihren Eltern nachkommen können, wird defacto der Familiennachzug bereits für 10- bis 13jährige Kinder verunmöglicht.

Anstatt „die Einwanderung für Familienangehörige zu erleichtern“, wie es die Bundesregierung im Rahmen des Waisenberichtes angekündigt hat, wird der Familiennachzug in Wirklichkeit eingeschränkt und dies auf Kosten von minderjährigen ausländischen Kindern, die kein Recht haben bei ihren Eltern in Österreich zu leben.

 

06.11.2000

 

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