Stellungnahme zum
Entwurf
zur Fachkräfte – BZÜV
2008
Hiermit erlauben wir uns im Rahmen der
Begutachtung, Stellung zum geplanten Entwurf der
Fachkräfte-Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung zu nehmen:
Wir haben bereits in unserer ersten
Stellungnahme zu den Fachkräften – BZÜV ausführlich argumentiert, dass ein
solches Vorhaben nur in kurzfristiger Hinsicht sinnvoll ist, da dadurch
einerseits ein dringend notwendiger Facharbeitskräftebedarf für die Wirtschaft
gedeckt wird und andererseits immer mehr neue EU-BürgerInnen den
Arbeitsmarktzugang erhalten werden. Nach dem der Bedarf an solchen
Arbeitskräften (siehe Entwurf für 2008) weiter anhält bzw. stetig anwächst, ist
es in wirtschaftlicher und integrationspolitischer Hinsicht sinnvoll, dass von
diesem geplanten Vorhaben nicht nur EU-BürgerInnen, sondern auch andere in Österreich
ansässige Personen profitieren.
Diverse Forschungsergebnisse zeigen, dass
vorhandene Qualifikationen von MigrantInnen in Österreich nicht effizient
genutzt werden und diese mit der Zeit auch verloren gehen. Dies geschieht
entweder durch Dequalifizierung oder durch die Erschwerung am Zugang zum
Arbeitsmarkt. Diese Ungleichstellung verursacht nicht nur für die MigrantInnen
selbst, sondern auch für die Wirtschaft
großen Schaden. Deswegen vertreten wir die Ansicht, dass folgende
Vorschläge für den Arbeitsmarkt dringend umgesetzt werden sollen:
1) Maßnahmen gegen Ungleichstellung am Arbeitsmarkt
Der Anteil an MigrantInnen, die unter ihrer
Qualifikation (siehe z.B.
Forschungsergebnisse von August GÄCHTER „Dequalifizierung von MigrantInnen“)
arbeiten, ist doppelt so hoch wie der inländischen KollegInnen. Gründe für
diese Ungleichstellung sind vielfältig: Erstens ist die Nostrifikation von
vorhandenen Qualifikationen immer noch mit vielen bürokratischen Hürden
behaftet. Zweitens findet immer noch eine massive Diskriminierung am
Arbeitsmarkt statt, obwohl dagegen gesetzliche Vorkehrungen getroffen wurden.
Drittens sind die Weiterbildungsmaßnahmen (Kurse oder/und diverse Förderungen)
für diese Personen immer noch nicht ausreichend.
Deswegen sollte es für den Staat ein
Hauptziel sein, diese Situation durch gezielte Maßnahmen (z.B. Erleichterung
der Nostrifikation, Kampagnen gegen Diskriminierung, finanzielle Förderungen
für Nostrifikationskurse oder für Weiterbildung usw.) nachhaltig zu
verbessern.
2) Weitere Öffnung des
Arbeitsmarks für hier ansässige Personen
Immer noch wird der Zugang zum Arbeitsmarkt
für bestimmte Personen (z. B Angehörige von ÖsterreicherInnen, AsylwerberInnen,
in Ausbildung befindliche Personen, niedergelassene Kinder mit einer
Niederlassungsbewilligung-ausgenommen Erwerbstätigkeit, usw.) weiter erschwert.
Zumindest sollte man auch diesen Personen den Arbeitsmarktzugang (vor allem in
den genannten Branchen) erleichtern. Die Folge müsste natürlich auch sein, dass
im Anschluss daran eine entsprechende Niederlassungsbewilligung erteilt wird.
Hierfür müsste eventuell das NAG entsprechend novelliert werden.
Wir hoffen, dass unsere Anregungen im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt werden.