Stellungnahme zum Entwurf

zur Fachkräfte – BZÜV 2008

 

Hiermit erlauben wir uns im Rahmen der Begutachtung, Stellung zum geplanten Entwurf der Fachkräfte-Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung zu nehmen:

 

Wir haben bereits in unserer ersten Stellungnahme zu den Fachkräften – BZÜV ausführlich argumentiert, dass ein solches Vorhaben nur in kurzfristiger Hinsicht sinnvoll ist, da dadurch einerseits ein dringend notwendiger Facharbeitskräftebedarf für die Wirtschaft gedeckt wird und andererseits immer mehr neue EU-BürgerInnen den Arbeitsmarktzugang erhalten werden. Nach dem der Bedarf an solchen Arbeitskräften (siehe Entwurf für 2008) weiter anhält bzw. stetig anwächst, ist es in wirtschaftlicher und integrationspolitischer Hinsicht sinnvoll, dass von diesem geplanten Vorhaben nicht nur EU-BürgerInnen, sondern auch andere in Österreich ansässige Personen profitieren. 

 

Diverse Forschungsergebnisse zeigen, dass vorhandene Qualifikationen von MigrantInnen in Österreich nicht effizient genutzt werden und diese mit der Zeit auch verloren gehen. Dies geschieht entweder durch Dequalifizierung oder durch die Erschwerung am Zugang zum Arbeitsmarkt. Diese Ungleichstellung verursacht nicht nur für die MigrantInnen selbst, sondern auch für die Wirtschaft  großen Schaden. Deswegen vertreten wir die Ansicht, dass folgende Vorschläge für den Arbeitsmarkt dringend umgesetzt werden sollen:

 

1)   Maßnahmen gegen Ungleichstellung am Arbeitsmarkt

 

Der Anteil an MigrantInnen, die unter ihrer Qualifikation (siehe z.B.  Forschungsergebnisse von August GÄCHTER „Dequalifizierung von MigrantInnen“) arbeiten, ist doppelt so hoch wie der inländischen KollegInnen. Gründe für diese Ungleichstellung sind vielfältig: Erstens ist die Nostrifikation von vorhandenen Qualifikationen immer noch mit vielen bürokratischen Hürden behaftet. Zweitens findet immer noch eine massive Diskriminierung am Arbeitsmarkt statt, obwohl dagegen gesetzliche Vorkehrungen getroffen wurden. Drittens sind die Weiterbildungsmaßnahmen (Kurse oder/und diverse Förderungen) für diese Personen immer noch nicht ausreichend.

Deswegen sollte es für den Staat ein Hauptziel sein, diese Situation durch gezielte Maßnahmen (z.B. Erleichterung der Nostrifikation, Kampagnen gegen Diskriminierung, finanzielle Förderungen für Nostrifikationskurse oder für Weiterbildung usw.) nachhaltig zu verbessern. 

 

2)    Weitere Öffnung des Arbeitsmarks für hier ansässige Personen

 

Immer noch wird der Zugang zum Arbeitsmarkt für bestimmte Personen (z. B Angehörige von ÖsterreicherInnen, AsylwerberInnen, in Ausbildung befindliche Personen, niedergelassene Kinder mit einer Niederlassungsbewilligung-ausgenommen Erwerbstätigkeit, usw.) weiter erschwert. Zumindest sollte man auch diesen Personen den Arbeitsmarktzugang (vor allem in den genannten Branchen) erleichtern. Die Folge müsste natürlich auch sein, dass im Anschluss daran eine entsprechende Niederlassungsbewilligung erteilt wird. Hierfür müsste eventuell das NAG entsprechend novelliert werden.

 

Wir hoffen, dass unsere Anregungen im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt werden.