Reform des Ausländerbeschäftigungsgesetzes

 

Ziel einer Reform des Ausländerbeschäftigungsgesetzes müßte in Abstimmung mit den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen die Verstärkung des Integrationsprinzipes bedeuten:

 

·        Arbeitgeberbezogene Beschäftigungsbewilligungen müßten durch arbeitnehmerbezogene Arbeitsbewilligungen abgelöst werden (dies wurde in der Vergangenheit bereits von den zuständigen Bundesministern gefordert und auch angekündigt). Zumindest neue Beschäftigungsbewilligungen (infolge von Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsplatzwechsels) müßten unabhängig von einer Niederlassungsbewilligung erteilt werden können.

·        Familienangehörige müssen zum Arbeitsmarkt zugelassen werden. Ein Auschluß führt zu Desintegration, erzwungener Untätigkeit und schließlich zu "Schwarzarbeit". Lehrlinge müßten überhaupt aus dem Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen werden (dies ist auch im Sinne der Empfehlungen der ILO, der Charta über die Rechte des Kindes und des EU-Türkei-Assoziationsabkommens).

·        Zeiten der Berufsausbildung, der berufsbezogenen Weiterbildung, Zeiten von AMS-Kursmaßnahmen etc. sollen als Beschäftigungszeiten zum Erhalt einer Arbeitserlaubnis bzw. eines Befreiungsscheines gelten.

·        Bereits erreichte Ansprüche auf eine Arbeitserlaubnis und eines Befreiungsscheines müssen erhalten bleiben. Ein Rückfall zur Beschäftigungsbewilligung bzw. überhaupt Herausfall aus dem Sysem soll verhindert werden.

·        Es soll das Recht auf einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt bestehen. 

·        Der Zuzug nach Österreich und somit auch zum Arbeitsmarkt wird inzwischen durch die Quoten des Fremdengesetzes geregelt. Die Bundeshöchstzahl, die 1990 zur "Kontrolle des Arbeitsmarktes" (RV 1990) im Rahmen des AuslBG geschaffen wurde, ist daher nicht mehr erforderlich

·        Zur Erreichung des vorhingenannten Zieles könnte zumindest als erster Schritt die Angleichung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes an das EU-TR-Assoziationsabkommen erfolgen, jedoch unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Arbeitnehmer.

·        Ein zweiter Schritt müßte die Gleichstellung von in Österreich lebenden Ausländern mit EU- und EWR-Angehörigen sein.

13.06.2000

 

Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen

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