Stellungnahme
zum Entwurf einer
Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes
Das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen
begrüßt es, daß im Begutachtungsentwurf, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz
novelliert werden soll, u. a. das passive Wahlrecht zum Betriebs- und zum
Jugendvertrauensrat für "alle Arbeitnehmer ohne Unterschied der
Staatsbürgerschaft" (§§ 53 Abs 1 und 126 Abs 5) eingeräumt werden
soll.
Wir hoffen, daß dieses grundlegende demokratische
Recht nach der Begutachtung nicht auf österreichische, auf EWR- und auf
ausländische Arbeitnehmer/innen mit einem Befrfeiungsschein eingeschränkt wird.
In der Vergangenheit wurde von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen
immer wieder ein passives Wahlrecht für alle Arbeitnehmer/innen
abgelehnt bzw. nur eingeschränkt für ausländische Arbeitnehmer/innen mit
Befreiungsschein gefordert.
- Diese
Einschränkung würde jedoch zu einer sachlich nicht gerechtfertigten
Ungleichbehandlung zwischen ausländischen Arbeitnehmer/innen selbst
führen. Dies könnte auch zu einer Aufhebung der entsprechenden Bestimmung
durch den Verfassungsgerichtshof führen (siehe u. a. die Aufhebung der
Arbeitslosenversicherungsbestimmung, mit der nur arbeitslosen
Ausländer/innen mit einem Befreiungsschein Notstandshilfe zuerkannt
wurde).
- Gleichzeitig
sagt der Besitz eines Befreiungsscheines noch nichts über die bisherige
Integration von Ausländer/innen am Arbeitsmarkt bzw. in Österreich aus. So
haben z. B. ausländische Arbeitnehmer/innen, die einen fixen Arbeitsplatz
fanden, bereits nach einem fünfjährigen durchgehenden Aufenthalt mit
Beschäftigung Anspruch auf einen Befreiungsschein. Andererseits haben
gewisse Gruppen von ausländischen Arbeitnehmer/innen nach jahrelangem
Aufenthalt keinen Anspruch auf diesen – z. B.
Saisonarbeitnehmer/innen, Menschen mit Betreuungspfllichten, Frauen
(Männer) im Karenz außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses,
Schulungsteilnehmer/innen etc..
- Mit der Verwirklichung des
passiven Wahlrechtes würde auch eine jahrelange Forderung des
Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB-Bundeskongess 1991) und mehrerer
Arbeiterkammervollversammlungen erfüllt werden. Gerade in Branchen mit
einem hohen ausländischem Mitarbeiter/innenstand kommt es immer wieder zu
Problemen geeignete Betriebsratskandidaten/innen zu finden, da bisher das
passive Wahlrecht auf österreichische und EWR-Arbeitnehmer/innen
eingeschränkt ist.