Stellungnahme

zum Entwurf einer

Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes

 

Das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen begrüßt es, daß im Begutachtungsentwurf, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz novelliert werden soll, u. a. das passive Wahlrecht zum Betriebs- und zum Jugendvertrauensrat für "alle Arbeitnehmer ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft" (§§ 53 Abs 1 und 126 Abs 5) eingeräumt werden soll.

Wir hoffen, daß dieses grundlegende demokratische Recht nach der Begutachtung nicht auf österreichische, auf EWR- und auf ausländische Arbeitnehmer/innen mit einem Befrfeiungsschein eingeschränkt wird. In der Vergangenheit wurde von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen immer wieder ein passives Wahlrecht für alle Arbeitnehmer/innen abgelehnt bzw. nur eingeschränkt für ausländische Arbeitnehmer/innen mit Befreiungsschein gefordert.