Stellungnahme
zum Entwurf einer Verordnung,
mit der die Niederlassungsverordnung 2007
(NLV 2007)
geändert wird
Hiermit erlaubt sich das Beratungszentrum für Migranten
und Migrantinnen, Wien Stellung zum Entwurf der Verordnung, mit der die Niederlassungsverordnung
2007 (NLV 2007) geändert wird, zu nehmen:
Schlüsselkräfte:
Es ist zu begrüßen, dass die Quote für unselbständige
Schlüsselkräfte und den Familienangehörigen von Schlüsselkräften in den
Bundesländern Burgenland, Salzburg und Wien um insgesamt 370 Plätze erhöht
wird. Für den Wirtschaftsstandort Österreich ist es wichtig, qualifizierte
Arbeitskräfte und deren Familienangehörige zu gewinnen. Angesichts der jüngsten
Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz, die ebenfalls dazu dienen, die
Attraktivität von Österreich für Schlüsselkräfte zu erhöhen, stellt sich die
Frage, ob die vorgeschlagene Quotenerhöhung tatsächlich ausreichend ist und ob
nicht auch weitere Bundesländer miteinbezogen werden müssten.
Familiennachzug:
Den Anlass für die Änderung der Niederlassungsverordnung
2007 sollte man auch dazu nützen und die Quote für Familienangehörige von
Drittstaatsangehörigen (jeweils die Zahl 3 der Absätze des § 3) zu erhöhen.
Ähnlich wie bei den Schlüsselkräften sind die diesbezüglichen Quoten teilweise
bereits sehr ausgelastet, per 25. August 2008:
Burgenland 50,0
%
Kärnten 47,1
%
Oberösterreich 71,7
%
Salzburg 68,6
%
Steiermark 73,0
%
Vorarlberg 91,3
%
Wien 60,0
%
Eine Erhebung des Bundesministeriums für Inneres per 30.
Juni 2007 hat überdies ergeben, dass bereits bis zu diesem Datum 1.776 der
gestellten Anträge in der Familienzusammenführungsquote 2007 nicht mehr
berücksichtigt werden können. Betroffen hiervon sind vor allem Wien,
Oberösterreich und die Steiermark. Mehr als ein Drittel davon betrifft
minderjährige Kinder.
Auch hier stellt sich die Frage, ob lange Wartezeiten für
den Familiennachzug sowohl aus humanitären als auch aus volkswirtschaftlichen
bzw. bildungspolitischen Gründen sinnvoll sind.
Zum Beispiel:
Je später nachgezogene Kinder in die Pflichtschule
einsteigen, desto schwieriger kann es für sie werden, dass sie einen adäquaten
Schulabschluss erhalten, der ihnen eine Berufsausbildung ermöglicht. Kommen sie
überhaupt erst nach Beendigung der Schulpflicht, ist ein Berufseintritt noch
schwieriger bis unmöglich. Arbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse und
überdurchschnittliche soziale Notlagen können die Folge sein.
Aber auch für EhegattInnen ist eine lange Wartezeit, um
nach Österreich zu kommen, unter Umständen verhindernd für eine
gesellschaftliche Aufwärtsmobilität von MigrantInnen. Ein verspäteter
Arbeitsmarkteinstieg heißt, dass eventuell Sozialversicherungszeiten (z. B. für
die Pension) nicht erreicht werden, heißt dass Qualifikationen und Ausbildungen
verschüttet werden und heißt auch für den-/diejenigen, die bereits in
Österreich leben, dass sie unter allen Umständen für eine längere Zeit ein
höheres Einkommen und Wohnung halten müssen, ohne dass eine zweite Person zum
Familieneinkommen beitragen kann. Weitere Ausbildungen oder der Wechsel von
Arbeitsstellen sind in diesem Zeitraum kaum möglich.
Generell stellt sich die Frage, ob die Regelung der
Einreise von Schlüsselkräften und von Familienangehörigen durch Quoten noch
zeitgemäß ist. Sowohl im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) als auch
im Ausländerbeschäftigungsgesetz sind die Voraussetzungen hierfür bereits –
sehr streng – geregelt. Eine zusätzlich Quotierung ist eigentlich
kontraproduktiv (wie gerade die Erhöhung der Schlüsselkräftequote zeigt),
sinnlos und desintegrierend (z. B. beim Familiennachzug). Sollte in näherer
Zukunft das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) novelliert werden,
wären die Quoten überhaupt abzuschaffen.
Wir hoffen, dass
unsere Anregungen im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt werden.
01.10.2007
Beratungszentrum für Migranten und
Migrantinnen
1010 Wien, Hoher Markt 8/4/2/2
ZVR-Zahl: 073817253 DVR: 0927236