Stellungnahme

zum Entwurf einer Verordnung,

mit der die Niederlassungsverordnung 2007 (NLV 2007)

geändert wird

 

Hiermit erlaubt sich das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen, Wien Stellung zum Entwurf der Verordnung, mit der die Niederlassungsverordnung 2007 (NLV 2007) geändert wird, zu nehmen:

 

Schlüsselkräfte:

Es ist zu begrüßen, dass die Quote für unselbständige Schlüsselkräfte und den Familienangehörigen von Schlüsselkräften in den Bundesländern Burgenland, Salzburg und Wien um insgesamt 370 Plätze erhöht wird. Für den Wirtschaftsstandort Österreich ist es wichtig, qualifizierte Arbeitskräfte und deren Familienangehörige zu gewinnen. Angesichts der jüngsten Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz, die ebenfalls dazu dienen, die Attraktivität von Österreich für Schlüsselkräfte zu erhöhen, stellt sich die Frage, ob die vorgeschlagene Quotenerhöhung tatsächlich ausreichend ist und ob nicht auch weitere Bundesländer miteinbezogen werden müssten.

 

Familiennachzug:

Den Anlass für die Änderung der Niederlassungsverordnung 2007 sollte man auch dazu nützen und die Quote für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen (jeweils die Zahl 3 der Absätze des § 3) zu erhöhen. Ähnlich wie bei den Schlüsselkräften sind die diesbezüglichen Quoten teilweise bereits sehr ausgelastet, per 25. August 2008:

 

Burgenland             50,0 %

Kärnten                  47,1 %

Oberösterreich       71,7 %

Salzburg                 68,6 %

Steiermark             73,0 %

Vorarlberg              91,3 %

Wien                      60,0 %

 

Eine Erhebung des Bundesministeriums für Inneres per 30. Juni 2007 hat überdies ergeben, dass bereits bis zu diesem Datum 1.776 der gestellten Anträge in der Familienzusammenführungsquote 2007 nicht mehr berücksichtigt werden können. Betroffen hiervon sind vor allem Wien, Oberösterreich und die Steiermark. Mehr als ein Drittel davon betrifft minderjährige Kinder.

 

Auch hier stellt sich die Frage, ob lange Wartezeiten für den Familiennachzug sowohl aus humanitären als auch aus volkswirtschaftlichen bzw. bildungspolitischen Gründen sinnvoll sind.

 

Zum Beispiel:

 

Je später nachgezogene Kinder in die Pflichtschule einsteigen, desto schwieriger kann es für sie werden, dass sie einen adäquaten Schulabschluss erhalten, der ihnen eine Berufsausbildung ermöglicht. Kommen sie überhaupt erst nach Beendigung der Schulpflicht, ist ein Berufseintritt noch schwieriger bis unmöglich. Arbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse und überdurchschnittliche soziale Notlagen können die Folge sein.

 

Aber auch für EhegattInnen ist eine lange Wartezeit, um nach Österreich zu kommen, unter Umständen verhindernd für eine gesellschaftliche Aufwärtsmobilität von MigrantInnen. Ein verspäteter Arbeitsmarkteinstieg heißt, dass eventuell Sozialversicherungszeiten (z. B. für die Pension) nicht erreicht werden, heißt dass Qualifikationen und Ausbildungen verschüttet werden und heißt auch für den-/diejenigen, die bereits in Österreich leben, dass sie unter allen Umständen für eine längere Zeit ein höheres Einkommen und Wohnung halten müssen, ohne dass eine zweite Person zum Familieneinkommen beitragen kann. Weitere Ausbildungen oder der Wechsel von Arbeitsstellen sind in diesem Zeitraum kaum möglich.

 

Generell stellt sich die Frage, ob die Regelung der Einreise von Schlüsselkräften und von Familienangehörigen durch Quoten noch zeitgemäß ist. Sowohl im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) als auch im Ausländerbeschäftigungsgesetz sind die Voraussetzungen hierfür bereits – sehr streng – geregelt. Eine zusätzlich Quotierung ist eigentlich kontraproduktiv (wie gerade die Erhöhung der Schlüsselkräftequote zeigt), sinnlos und desintegrierend (z. B. beim Familiennachzug). Sollte in näherer Zukunft das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) novelliert werden, wären die Quoten überhaupt abzuschaffen.

 

Wir hoffen, dass unsere Anregungen im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt werden.

 

01.10.2007

 

Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen

1010 Wien, Hoher Markt 8/4/2/2

 

ZVR-Zahl: 073817253       DVR: 0927236