Europäischer Migrationsdialog

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Auf dieser Seite werden laufend Informationen zum Thema, ausgewählte Links und eine Sammlung der einschlägigen EU-Richtlinien (europäische rechtliche Grundlagen) geboten. 

 

Aktuelle Informationen

  • Ende April 2009 ging die Europäische Webseite für Integration offiziell an den Start – www.integration.eu.

 

  • Bei der Tagung  „3 Jahre Fremdenrechtspaket – eine erste juristische Evaluierung“ am 21. Jänner 2009 wurden aktuelle Fragen des Aufenthalts- und des Beschäftigungsrechtes, die österreichische und europäische Judikatur zu diesem Thema zusammengefasst  und diskutiert. Einleitend wurden kurz die  neuen Entwicklungen der EU Migrationspolitik dargestellt – weitere Informationen. 
  • Eine Umfrage in sechs europäischen Staaten und in den USA untersuchte die Einstellungen gegenüber ZuwanderInnen. Die Mehrheit der EuropäerInnen als auch der AmerikanerInnen sieht Immigration mehr als ein Problem als eine Chance. FranzösInnen und NiederländerInnen nehmen mehrheitlich die Chancen war. Dem Daueraufenthalt wird gegenüber kurzfristigen Aufenthalten der Vorzug gegeben. MigrantInnen sollen gratis die Sprache erlernen dürfen, Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und bei politischer Beteiligung und Sozialleistungen gleichgestellt werden - Kurzfassung der Umfrage (im Auftrag des German Marshall Fund of the United States).

Der Europäische Rat hat bei seiner Tagung am 15. und 16. Oktober 2008 den  Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl Informationen (Nr.: 13440/08) angenommen. Dieser bildet nunmehr den europäischen Sockel für eine gemeinsame Einwanderung- und Asylpolitik.

  • Im Rahmen des Projektes „Governance of Migration“ wurde im August 2008 eine Studie „Die Zukunft der europäischen Migrationspolitik“ von Steffen Angenendt erstellt. Diese zieht Bilanz der bisherigen europäischen Asyl- und Migratiospolitik und zeigt Perspektiven einer künftigen gemeinsamen Politik auf – weitere Informationen.
  • Die Europäische Kommission verabschiedete Mitte Juni 2008 die Mitteilung „Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente“. Diese enthält zehn gemeinsame Grundsätze, die eine Grundlage für eine gemeinsame Einwanderungspolitik bilden sollen (KOM/2008) 359)
  • Die Europäische Kommission verabschiedete am 23. Oktober 2007 zwei Vorschläge für Richtlinien im Bereich der Wirtschaftsmigration. Der erste Vorschlag betrifft eine „Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung“ (KOM(2007) 637). Beim zweiten Vorschlag handelt es sich um eine „Richtlinie über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedsstaat aufhalten“ (KOM(2007) 638) – Presseinformation
  • Am 15. Oktober 2007 wurde der europäische Integrationsindex vorgestellt. Anhand von 140 Indikatoren im Bereich Zugang zum Arbeitsmarkt, Familienzusammenführung, Aufenthalt von Langansässigen, politischer Beteiligung, Zugang zur Staatsbürgerschaft, Antidiskriminierung und öffentlicher Wahrnehmung wurde die Integrationspolitik von 27 europäischen Ländern und Kanada verglichen. Österreich belegte hierbei insgesamt den vorletzten Platz. Weitere Informationen: http://www.integrationindex.eu/.  
  • Das Europäische Parlament sprach sich am 26. September 2007 mit der Annahme einer Entschließung zur legalen Zuwanderung dafür aus, eine so genannte EU-Blue-Card einzuführen, „um die Freizügigkeit von Spitzenkräften in Europa und die Versetzung von Arbeitnehmern innerhalb multinationaler Konzerne zu erleichtern“. Illegale Zuwanderung ließe sich nur dann effektiv bekämpfen, wenn man legale Wege der Zuwanderung eröffne. Gleichzeitig betont das Europaparlament, dass die massenhaften Regularisierungen von Zuwanderern ohne Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis nicht zur Regel werden sollten und dass dadurch die zugrunde liegenden Probleme nicht gelöst würden – weitere Informationen
  • Mitte September 2007 stellte die Europäische Kommission den Dritten Jahresbericht über Migration und Integraton (KOM (2007)) 512) vor, den der den Beobachtungsprozess im Hinblick auf politische Entwicklungen bei der Aufnahme und der Integration von Drittstaatsangehörigen in der EU fortsetzt. Der Bericht enthält Informationen über den Aufbau des EU-Rahmens für die Integration bis Juni 2007. Die Einbeziehung der Integration wird zu einem wesentlichen Bestandteil der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen in einer Vielzahl von EU Politiken. Die Mitteilung gibt zudem bekannt, dass die Kommission bereit sei, zur Weiterentwicklung des EU-Rahmens neue Initiativen zu unterbreiten. Der Bericht enthält auch spezifische Informationen über die verschiedenen Dimensionen des Integrationsprozesses in den Mitgliedsstaaten für das Kalenderjahr 2005 und die erste Hälfte von 2006. 
  • Am 14. November 2006 fand die Fachtagung „EU-Einwanderungspolitik sowie aktuelle Fragen des Fremdenrechts“, die von der Arbeiterkammer Wien, dem Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen, dem Institut für Europäische Integrationsforschung der Akademie der Wissenschaften, der Magistratsabteilung 17 und 35 organisiert wurde, statt. Martin Schieffer von der EU-Kommission stellte den „Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung“ vor und erläuterte die künftigen Maßnahmen und Richtlinien der EU zu diesem Thema. Sonja Marko vom ver.di Bundesvorstand (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Deutschland) setzte sich mit den EU-Plänen aus gewerkschaftlicher Sicht auseinander (Download Referat Marko). Der Nachmittag war aktuellen Fragen des Fremdenrechtspaketes 2005 mit VertreterInnen des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gewidmet. 
  • Im Juli 2006 hat die Europäische Kommission den zweiten Jahresbericht über Einwanderung und Integration vorgestellt. Dieser Bericht bietet einen Überblick über Einwanderungstrends in der europäischen Union und analysiert Maßnahmen bezüglich Aufnahme und Integration von Einwanderern auf nationaler und europäischer Ebene. 
  • Bereits im September 2005 legte die Kommission der Europäischen Gemeinschaften eine umfassende Mitteilung über „Eine gemeinsame Integrationsagenda – Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union“ vor. Unter Berücksichtigung bereits bestehender politischer Strategien, werden neue Aktionsmöglichkeiten auf EU- und einzelstaatlicher Ebene vorgeschlagen. In den Schlussfolgerungen wird verdeutlicht, dass die Kommission der Frage der Integration einen hohen Platz auf ihrer politischen Tagesordnung einräumt. Die Herausforderung der Zukunft wird sein, konzertierte Bemühungen aller maßgeblichen Beteiligten zu fördern, um den Einfluss und die Effektivität der Instrumente zu maximieren. 
  • Mit 30. April 2006 endete die erste Phase der Übergangsregelungen zur Einschränkung der Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen aus den „neuen“ EU-Staaten. Bis du diesem Datum mussten die „alten“ EU-Staaten entscheiden, ob eine Beschränkung weiterhin aufrecht bleibt - weiter
  • Am 21. Dezember 2005 hat die Europäische Kommission einen Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung angenommen. Dieser Plan legt den Schwerpunkt auf die Wirtschaftsmigration. Handlungsbedarf sieht die Kommission in vier Bereichen, die für die Entwicklung einer gemeinsamen EU-Zuwanderungspolitik gleichermaßen wichtig sind: bei den Rechtsvorschriften, die die Einreise und den Aufenthalt von legal beschäftigten Drittstaatsangehörigen regeln; bei der Förderung von Wissensaufbau und Informationsaustausch in migrationspolitischen Angelegenheiten; bei der Förderung der besseren Integration von WirtschaftsmigrantInnen und ihren Angehörigen in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft des Aufnahmelands und bei der effizienteren Steuerung der internationalen Migrationsströme. Nach einer Vorbereitungsphase mit Studien und Debatten werden ab 2007 die ersten konkreten Initiativen anlaufen. 
  • Seitens des Europäischen Parlaments (Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) liegt seit 7. Oktober 2005 ein Bericht über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration vor. 
  • Der  Bericht zu Österreich im Rahmen des Europäischen Migrationsdialoges liegt vor (Current Immigration Debates in Europe: A Publication of the European Migration Dialogue  - Austria; Karin König and Bernhard Perchinig for Information and Advice Centre for Migrants) – Report (27. September 2005). 
  • Das  Europäische Parlament klagte beim Europäischen Gerichtshof gegen mehrere Artikel (Artikel 4 Absatz 6 und Artikel 8) der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung. Seit kurzem liegen die Schlussanträge der Generalanwältin vor. In den meisten Fällen schließt sich der Europäische Gerichtshof diesen Anträgen an. Zusammenfassend hält die Generalanwältin fest, dass die Klage unzulässig ist, weil eine isolierte Anfechtung von Regelungen nicht möglich ist. Bei einer sachlichen Prüfung jedoch, wären die beanstandeten Artikel für nichtig zu erklären, da einerseits das Europäische Parlament nicht angehört wurde bzw. andererseits das Menschenrecht auf Schutz des Familienlebens verletzt werden würde - Schlussanträge (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft – www.curia.eu.int – Fall Nr. 540/03) 
  • Im Europäischen Parlament fand am 14. und 15. März 2005 eine Anhörung zu Migration, Integration und Entwicklung statt - nähere Informationen
  • Die Europäische Kommission hat am 11. Jänner 2005 das „Grünbuch über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration“ vorgestellt. Ziel dieses Grünbuches ist eine eingehende Diskussion über Gemeinschaftsregeln für die Zulassung von WirtschaftsmigrantInnen aus Drittstaaten. Vor dem Hintergrund eines Bevölkerungsrückganges und der Überalterung der Gesellschaft könnte der Bedarf des EU-Arbeitsmarktes künftig durch eine kontinuierliche Einwanderung gedeckt werden. Ohne gemeinsame Regeln wäre auch ein Anstieg der „illegalen“ Migration ohne Integrationsperspektive zu befürchten. Durch das Grünbuch soll geklärt werden, welches die Probleme sind und welche Optionen für eine einen legislativen Rahmen der EU im Bereich der Wirtschaftsmigration bestehen. Die EU-Kommission sieht für Juli 2005 eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema vor. Bis Ende des Jahres soll im Sinne des Haager Programms ein politischer, strategischer Plan zur legalen Zuwanderung vorgelegt werden. 
  • Der Rat der Europäischen Union hat am 22. Dezember 2004 das „Haager Programm“ dahingehend abgeändert, dass bereits mit 1. Jänner 2005 Entscheidungen unter anderem zum Thema Asyl und Einwanderung mit Mehrheit getroffen werden können. Der Bereich der legalen Zuwanderung bleibt jedoch davon ausgenommen. 
  • Auf der EU-Ratstagung der Justiz- und Innenminister am 19. November 2004 in Brüssel wurden Leitlinien zur Integration von Einwanderern beschlossen. Unter anderem wird festgehalten: Integration ist ein dynamischer, zweiseitiger Prozess, der sowohl die Einwanderer als auch die ansässige Bevölkerung betrifft. Die Grundwerte der Europäischen Union müssen respektiert werden. Wichtig ist, dass Einwanderer Zugang zu Beschäftigung, Ausbildung, sozialer Sicherheit, Gesundheitsvorsorge und Wohnen haben, hierbei gleichbehandelt und vor Diskriminierung geschützt werden. Die Charta der europäischen Grundrechte garantiert kulturelle und religiöse Vielfalt, es muss jedoch sichergestellt werden, dass kulturelle und religiöse Praktiken nicht gegen fundamentale Rechte der Einzelnen verstoßen, z. B. im Hinblick auf die Gleichstellung von Mann und Frau, der Rechte und Interessen der Kinder und dem Recht auf religiöse Selbstbestimmung. 
  • Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben am 5. November 2004 das „Haager Programm“ zur gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik beschlossen. Ab 1. April 2005 werden Entscheidungen in diesem Bereich (der auch die Themen Asyl und Einwanderung beinhaltet) mit Mehrheit statt mit Einstimmigkeit getroffen. Ausgenommen von dieser Regelung ist vorerst nur der Bereich der legalen Einwanderung. Vor allem Deutschland, Estland, Österreich die Slowakei haben auf die Einstimmigkeit in diesem Bereich bestanden. Bis Ende 2005 muss die EU-Kommission einen „strategischen Plan“ zur legalen Zuwanderung vorlegen. 
  • Am 29. Oktober 2004 wurde der Vertrag über eine Verfassung für Europa durch die Staats- und Regierungschefs in Rom unterzeichnet. Bis 2006 müsste dieser Vertrag in jedem Mitgliedsstaat unterzeichnet werden. Erst dann tritt die europäische Verfassung in Kraft - weitere Infos zur Verfassung für Europa  

Inhalt und Zielsetzungen

 

Der „Europäische Migrationsdialog“ (European Migration Dialogue – EMD) war ein regierungsunabhängiges Projekt zur EU weiten Vernetzung von Informationsflüssen und Beobachtungsprozessen der Vergemeinschaftung der EU-Einwanderungs- und Integrationspolitik. Zu den Akteuren gehörten nichtstaatliche Vereine und Initiativen, Interessensvertretungen bis hin zu wissenschaftlichen Einrichtungen (sogenannten „Stakeholders“). 
Das Hauptziel dieser Partnerschaft war die Förderung einer gut informierten europaweiten Debatte zu Migration und Migrationspolitik in der EU. Im Vordergrund standen hierbei die europäischen Entwicklungen in diesem Bereich, die Umsetzung der entsprechenden Richtlinien im österreichischen Recht und die Erarbeitung bzw. Aktualisierung der nationalen Berichte (Mapping Exercises)..

 

Initiative, Koordination und Partnerorganisationen

 

Das Projekt wurde von der europäischen Nichtregierungsorganisation Migration Policy Group (MPG) mit Sitz in Brüssel initiiert und von ihr koordiniert. Für den Zeitraum vom 1. April 2004 bis September 2005 wurde das Projekt im Rahmen der INTI-Budgetlinie von der Europäischen Kommission finanziell unterstützt. Für Österreich hat das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen diese Aufgabe im August 2003 vom Wiener Integrationsfonds übernommen..