Europäischer Migrationsdialog
Auf dieser Seite werden laufend Informationen zum
Thema, ausgewählte
Links und eine Sammlung der einschlägigen
EU-Richtlinien (europäische rechtliche
Grundlagen) geboten.
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bestehen, ersuchen wir um ein Mail an migrationsdialog@migrant.at.
Aktuelle
Informationen
- Die EU-Kommission legte am 24. Mai 2011 den zweiten jährlichen Bericht zu Einwanderung und Asyl vor. In dem Bericht werden die Entwicklungen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten zusammengefasst und bewertet, außerdem werden Empfehlungen im Bereich Arbeitsmigration, Asyl, Integration, illegaler Migration, etc. für künftige Maßnahmen formuliert.
- Am
28. Februar 2011 wurden die Ergebnisse des Migrant Integration
Policy Index (MIPEX) 2011 vorgestellt. Anhand von ca. 150 Indikatoren im Bereich
Zugang zum Arbeitsmarkt, Familienzusammenführung, Aufenthalt von
Langansässigen, politischer Beteiligung, Zugang zur Staatsbürgerschaft,
Antidiskriminierung und Bildung wurde die Integrationspolitik (geltende
Gesetze und Maßnahmen auf nationaler Ebene) von 29 europäischen Ländern,
den USA und Kanada verglichen. Österreich belegte hierbei insgesamt den
24. Platz (von insgesamt 31 Plätzen). Im Vergleich zu vorherigen
Erhebungen verbesserte sich Österreich etwas. Schweden und seine
Integrationspolitik führt das Ranking an. Weitere Informationen und
Ergebnisse des MIPEX: http://www.mipex.eu.
- Anfang
März 2010 präsentierte die Europäische Kommission die neue Wirtschaftsstrategie „EUROPA 2020“. Diese
knüpft an die Ziele der Lissabon Strategie (2000 bis 2010) an und beinhaltet drei Schlüsselelemente: intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum. Diese Strategie fordert u. a. auch
die Förderung einer zukunftsorientierten und umfassenden Migrationspolitik
ein.
- Anfang
Dezember 2009 beschloss der Europäische Rat „Das Stockholmer Programm – Ein
offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger“
und bekräftigte damit die Entschlossenheit, die Weiterentwicklung eines
Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste und zum
Schutz der EU-Bürger und anderen Personen, die in diesem Raum leben,
voranzutreiben. Unter anderem ist die Entwicklung einer vorausschauenden
und umfassenden europäischen Migrationspolitik, die auf Solidarität und
Verantwortlichkeit beruht, weiterhin eines der politischen Hauptziele der
Europäischen Union - Weitere Informationen.
- Ende April 2009 ging offiziell
die Europäische Webseite für Integration an den Start – www.integration.eu.
- Bei der Tagung „3
Jahre Fremdenrechtspaket – eine erste juristische Evaluierung“ am 21.
Jänner 2009 wurden aktuelle Fragen des Aufenthalts- und
des Beschäftigungsrechtes, die österreichische und europäische Judikatur zu diesem Thema zusammengefasst und
diskutiert. Einleitend wurden kurz die neuen Entwicklungen der EU Migrationspolitik dargestellt –
weitere
Informationen.
- Eine Umfrage in sechs
europäischen Staaten und in den USA untersuchte die Einstellungen
gegenüber ZuwanderInnen. Die Mehrheit der EuropäerInnen als auch der AmerikanerInnen
sieht Immigration mehr als ein Problem als eine Chance. FranzösInnen und NiederländerInnen
nehmen mehrheitlich die Chancen war. Dem Daueraufenthalt wird gegenüber
kurzfristigen Aufenthalten der Vorzug gegeben. MigrantInnen
sollen gratis die Sprache erlernen dürfen, Zugang zum Arbeitsmarkt
erhalten und bei politischer Beteiligung und Sozialleistungen
gleichgestellt werden - Kurzfassung der Umfrage
(im Auftrag des German Marshall Fund of the United States).
Der
Europäische Rat hat bei seiner Tagung am 15. und 16. Oktober 2008 den Europäischen Pakt zu Einwanderung
und Asyl Informationen (Nr.: 13440/08) angenommen. Dieser
bildet nunmehr den europäischen Sockel für eine gemeinsame Einwanderung- und
Asylpolitik.
- Im Rahmen des Projektes
„Governance of Migration“ wurde im August 2008
eine Studie „Die Zukunft der europäischen Migrationspolitik“
von Steffen Angenendt erstellt. Diese zieht
Bilanz der bisherigen europäischen Asyl- und Migratiospolitik
und zeigt Perspektiven einer künftigen gemeinsamen
Politik auf –
weitere
Informationen.
- Die Europäische
Kommission verabschiedete Mitte Juni 2008 die Mitteilung „Eine gemeinsame
Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente“.
Diese enthält zehn gemeinsame Grundsätze, die eine Grundlage für eine
gemeinsame Einwanderungspolitik bilden sollen (KOM/2008) 359).
- Die Europäische
Kommission verabschiedete am 23. Oktober 2007 zwei Vorschläge für
Richtlinien im Bereich der Wirtschaftsmigration. Der erste Vorschlag
betrifft eine „Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer
hochqualifizierten Beschäftigung“ (KOM(2007) 637). Beim zweiten
Vorschlag handelt es sich um eine „Richtlinie über ein einheitliches
Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige
zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und über ein
gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsangehörige, die sich
rechtmäßig in einem Mitgliedsstaat aufhalten“ (KOM(2007) 638)
– Presseinformation.
- Am 15. Oktober 2007
wurde der europäische Integrationsindex vorgestellt. Anhand von 140
Indikatoren im Bereich Zugang zum Arbeitsmarkt, Familienzusammenführung,
Aufenthalt von Langansässigen, politischer Beteiligung, Zugang zur
Staatsbürgerschaft, Antidiskriminierung und öffentlicher Wahrnehmung wurde
die Integrationspolitik von 27 europäischen Ländern und Kanada verglichen.
Österreich belegte hierbei insgesamt den vorletzten Platz. Weitere
Informationen: http://www.integrationindex.eu/.
- Das Europäische
Parlament sprach sich am 26. September 2007 mit der Annahme einer
Entschließung zur legalen Zuwanderung dafür aus, eine so genannte EU-Blue-Card einzuführen, „um die Freizügigkeit von
Spitzenkräften in Europa und die Versetzung von Arbeitnehmern innerhalb
multinationaler Konzerne zu erleichtern“. Illegale Zuwanderung ließe sich
nur dann effektiv bekämpfen, wenn man legale Wege der Zuwanderung eröffne.
Gleichzeitig betont das Europaparlament, dass die massenhaften Regularisierungen von Zuwanderern ohne Arbeits- und
Aufenthaltserlaubnis nicht zur Regel werden sollten und dass dadurch die
zugrunde liegenden Probleme nicht gelöst würden – weitere Informationen.
- Mitte September 2007
stellte die Europäische Kommission den Dritten Jahresbericht über
Migration und Integraton (KOM (2007)) 512) vor, den der
den Beobachtungsprozess im Hinblick auf politische Entwicklungen bei der
Aufnahme und der Integration von Drittstaatsangehörigen in der EU
fortsetzt. Der Bericht enthält Informationen über den Aufbau des
EU-Rahmens für die Integration bis Juni 2007. Die Einbeziehung der
Integration wird zu einem wesentlichen Bestandteil der Gestaltung und
Umsetzung von Maßnahmen in einer Vielzahl von EU Politiken.
Die Mitteilung gibt zudem bekannt, dass die Kommission bereit sei, zur
Weiterentwicklung des EU-Rahmens neue Initiativen zu unterbreiten. Der
Bericht enthält auch spezifische Informationen über die verschiedenen
Dimensionen des Integrationsprozesses in den Mitgliedsstaaten für das
Kalenderjahr 2005 und die erste Hälfte von 2006.
- Am 14. November 2006
fand die Fachtagung „EU-Einwanderungspolitik
sowie aktuelle Fragen des Fremdenrechts“, die von der Arbeiterkammer Wien,
dem Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen,
dem Institut für Europäische Integrationsforschung der Akademie der
Wissenschaften, der Magistratsabteilung 17 und 35 organisiert wurde,
statt. Martin Schieffer von der EU-Kommission
stellte den „Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung“ vor und erläuterte
die künftigen Maßnahmen und Richtlinien der EU zu diesem Thema. Sonja
Marko vom ver.di Bundesvorstand (Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft Deutschland) setzte sich mit den EU-Plänen aus
gewerkschaftlicher Sicht auseinander (Download Referat
Marko). Der Nachmittag war aktuellen Fragen des
Fremdenrechtspaketes 2005 mit VertreterInnen des
Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit gewidmet.
- Im Juli 2006 hat die
Europäische Kommission den zweiten Jahresbericht über Einwanderung und
Integration vorgestellt. Dieser Bericht bietet einen
Überblick über Einwanderungstrends in der europäischen Union und
analysiert Maßnahmen bezüglich Aufnahme und Integration von Einwanderern
auf nationaler und europäischer Ebene.
- Bereits im September
2005 legte die Kommission der Europäischen Gemeinschaften eine umfassende Mitteilung über „Eine gemeinsame Integrationsagenda –
Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die
Europäische Union“ vor. Unter Berücksichtigung bereits
bestehender politischer Strategien, werden neue Aktionsmöglichkeiten auf
EU- und einzelstaatlicher Ebene vorgeschlagen. In den Schlussfolgerungen
wird verdeutlicht, dass die Kommission der Frage der Integration einen
hohen Platz auf ihrer politischen Tagesordnung einräumt. Die
Herausforderung der Zukunft wird sein, konzertierte Bemühungen aller
maßgeblichen Beteiligten zu fördern, um den Einfluss und die Effektivität
der Instrumente zu maximieren.
- Mit 30. April 2006
endete die erste Phase der Übergangsregelungen zur Einschränkung der
Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen aus den
„neuen“ EU-Staaten. Bis du diesem Datum mussten die „alten“ EU-Staaten
entscheiden, ob eine Beschränkung weiterhin aufrecht bleibt - weiter.
- Am 21. Dezember 2005
hat die Europäische Kommission einen „Strategischen
Plan zur legalen Zuwanderung“ angenommen. Dieser
Plan legt den Schwerpunkt auf die Wirtschaftsmigration. Handlungsbedarf
sieht die Kommission in vier Bereichen, die für die Entwicklung einer
gemeinsamen EU-Zuwanderungspolitik gleichermaßen wichtig sind: bei den
Rechtsvorschriften, die die Einreise und den Aufenthalt von legal
beschäftigten Drittstaatsangehörigen regeln; bei der Förderung von
Wissensaufbau und Informationsaustausch in migrationspolitischen
Angelegenheiten; bei der Förderung der besseren Integration von WirtschaftsmigrantInnen und ihren Angehörigen in den
Arbeitsmarkt und die Gesellschaft des Aufnahmelands und bei der
effizienteren Steuerung der internationalen Migrationsströme.
Nach einer Vorbereitungsphase mit Studien und Debatten werden ab 2007 die
ersten konkreten Initiativen anlaufen.
- Seitens des
Europäischen Parlaments (Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und
Inneres) liegt seit 7. Oktober 2005 ein Bericht über ein EU-Konzept
zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration vor.
- Der Bericht zu
Österreich im Rahmen des Europäischen Migrationsdialoges
liegt vor (Current Immigration Debates in Europe: A Publication
of the European Migration Dialogue
- Austria; Karin König and Bernhard Perchinig
for Information and Advice Centre for Migrants) – Report (27. September
2005).
- Das
Europäische Parlament klagte beim Europäischen Gerichtshof gegen mehrere
Artikel (Artikel 4 Absatz 6 und Artikel 8) der Richtlinie
2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf
Familienzusammenführung. Seit kurzem liegen die Schlussanträge
der Generalanwältin vor. In den meisten Fällen schließt sich der
Europäische Gerichtshof diesen Anträgen an. Zusammenfassend hält die
Generalanwältin fest, dass die Klage unzulässig ist, weil eine isolierte
Anfechtung von Regelungen nicht möglich ist. Bei einer sachlichen Prüfung
jedoch, wären die beanstandeten Artikel für nichtig zu erklären, da
einerseits das Europäische Parlament nicht angehört wurde bzw. andererseits
das Menschenrecht auf Schutz des Familienlebens verletzt werden würde - Schlussanträge (Gerichtshof der
Europäischen Gemeinschaft – www.curia.eu.int – Fall Nr. 540/03)
- Im Europäischen
Parlament fand am 14. und 15. März 2005 eine Anhörung zu Migration,
Integration und Entwicklung statt - nähere Informationen.
- Die Europäische
Kommission hat am 11. Jänner 2005 das „Grünbuch über ein EU-Konzept zur Verwaltung der
Wirtschaftsmigration“ vorgestellt. Ziel dieses Grünbuches
ist eine eingehende Diskussion über Gemeinschaftsregeln für die Zulassung
von WirtschaftsmigrantInnen aus Drittstaaten.
Vor dem Hintergrund eines Bevölkerungsrückganges und der Überalterung der
Gesellschaft könnte der Bedarf des EU-Arbeitsmarktes künftig durch eine
kontinuierliche Einwanderung gedeckt werden. Ohne gemeinsame Regeln wäre
auch ein Anstieg der „illegalen“ Migration ohne Integrationsperspektive zu
befürchten. Durch das Grünbuch soll geklärt werden, welches die Probleme
sind und welche Optionen für eine einen legislativen Rahmen der EU im
Bereich der Wirtschaftsmigration bestehen. Die EU-Kommission sieht für
Juli 2005 eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema vor. Bis Ende des
Jahres soll im Sinne des Haager Programms ein politischer, strategischer
Plan zur legalen Zuwanderung vorgelegt werden.
- Der Rat der
Europäischen Union hat am 22. Dezember 2004 das „Haager
Programm“ dahingehend abgeändert, dass bereits mit 1.
Jänner 2005 Entscheidungen unter anderem zum Thema Asyl und Einwanderung
mit Mehrheit getroffen werden können. Der Bereich der legalen Zuwanderung
bleibt jedoch davon ausgenommen.
- Auf der EU-Ratstagung der Justiz- und Innenminister am 19.
November 2004 in Brüssel wurden Leitlinien zur Integration von Einwanderern beschlossen. Unter
anderem wird festgehalten: Integration ist ein dynamischer, zweiseitiger
Prozess, der sowohl die Einwanderer als auch die ansässige Bevölkerung
betrifft. Die Grundwerte der Europäischen Union müssen respektiert werden.
Wichtig ist, dass Einwanderer Zugang zu Beschäftigung, Ausbildung,
sozialer Sicherheit, Gesundheitsvorsorge und Wohnen haben, hierbei
gleichbehandelt und vor Diskriminierung geschützt werden. Die Charta der
europäischen Grundrechte garantiert kulturelle und religiöse Vielfalt, es
muss jedoch sichergestellt werden, dass kulturelle und religiöse Praktiken
nicht gegen fundamentale Rechte der Einzelnen verstoßen, z. B. im Hinblick
auf die Gleichstellung von Mann und Frau, der Rechte und Interessen der
Kinder und dem Recht auf religiöse Selbstbestimmung.
- Die Staats- und
Regierungschefs der Europäischen Union haben am 5. November 2004 das „Haager Programm“
zur
gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik beschlossen. Ab 1. April 2005 werden
Entscheidungen in diesem Bereich (der auch die Themen Asyl und
Einwanderung beinhaltet) mit Mehrheit statt mit Einstimmigkeit getroffen.
Ausgenommen von dieser Regelung ist vorerst nur der Bereich der legalen
Einwanderung. Vor allem Deutschland, Estland, Österreich die Slowakei
haben auf die Einstimmigkeit in diesem Bereich bestanden. Bis Ende 2005
muss die EU-Kommission einen „strategischen Plan“ zur legalen Zuwanderung
vorlegen.
- Am 29. Oktober 2004
wurde der Vertrag über eine Verfassung für Europa durch die Staats- und
Regierungschefs in Rom unterzeichnet. Bis 2006 müsste dieser Vertrag in
jedem Mitgliedsstaat unterzeichnet werden. Erst dann tritt die europäische
Verfassung in Kraft - weitere
Infos zur Verfassung für Europa
Inhalt und
Zielsetzungen
Der
„Europäische Migrationsdialog“ (European Migration Dialogue – EMD) ist ein regierungsunabhängiges Projekt zur
EU weiten Vernetzung von Informationsflüssen und Beobachtungsprozessen der Vergemeinschaftung der EU-Einwanderungs-
und Integrationspolitik. Zu den Akteuren gehören nichtstaatliche Vereine und
Initiativen, Interessensvertretungen bis hin zu wissenschaftlichen
Einrichtungen (sogenannten „Stakeholders“).
Das
Hauptziel dieser Partnerschaft ist die Förderung einer gut informierten
europaweiten Debatte zu Migration und Migrationspolitik
in der EU. Im Vordergrund stehen hierbei die europäischen Entwicklungen in
diesem Bereich, die Umsetzung der entsprechenden Richtlinien im österreichischen
Recht und die Erarbeitung bzw. Aktualisierung der nationalen Berichte (Mapping Exercises).
Initiative,
Koordination und Partnerorganisationen
Das Projekt wurde von der
europäischen Nichtregierungsorganisation Migration Policy
Group (MPG) mit Sitz in Brüssel
initiiert und wird von ihr koordiniert. Derzeit gibt es in 16 EU Staaten
Partnerorganisationen, die einen solchen Dialog
und Vernetzungsprozess im jeweiligen Land koordinieren bzw. aufbauen.
Für
den Zeitraum vom 1. April 2004 bis September 2005 wurde das Projekt im Rahmen
der INTI-Budgetlinie von der Europäischen Kommission
finanziell unterstützt.
Österreichischer Migrationsdialog
Für Österreich hat das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen diese Aufgabe im August 2003 vom Wiener
Integrationsfonds übernommen und nimmt diese nunmehr wahr.