Europäischer Migrationsdialog
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Auf dieser Seite werden laufend Informationen zum
Thema, ausgewählte Links und
eine Sammlung der einschlägigen EU-Richtlinien (europäische
rechtliche Grundlagen) geboten.
Aktuelle
Informationen
- Anfang März 2010 präsentierte die Europäische Kommission die neue Wirtschaftsstrategie „EUROPA 2020“. Diese knüpft an die Ziele der Lissabon Strategie (2000 bis 2010) an und beinhaltet drei Schlüsselelemente: intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Diese Strategie fordert u. a. auch die Förderung einer zukunftsorientierten und umfassenden Migrationspolitik ein.
- Anfang Dezember 2009 beschloss der Europäische Rat „Das Stockholmer Programm – Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger“ und bekräftigte damit die Entschlossenheit, die Weiterentwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste und zum Schutz der EU-Bürger und anderen Personen, die in diesem Raum leben, voranzutreiben. Unter anderem ist die Entwicklung einer vorausschauenden und umfassenden europäischen Migrationspolitik, die auf Solidarität und Verantwortlichkeit beruht, weiterhin eines der politischen Hauptziele der Europäischen Union - Weitere Informationen.
- Ende April 2009 ging
die Europäische Webseite für Integration offiziell an den Start – www.integration.eu.
- Bei der Tagung „3 Jahre Fremdenrechtspaket – eine erste
juristische Evaluierung“ am 21. Jänner 2009 wurden
aktuelle Fragen des Aufenthalts- und des Beschäftigungsrechtes, die
österreichische und europäische Judikatur zu
diesem Thema zusammengefasst und diskutiert. Einleitend wurden kurz
die neuen Entwicklungen der EU Migrationspolitik
dargestellt – weitere
Informationen.
- Eine Umfrage in sechs
europäischen Staaten und in den USA untersuchte die Einstellungen gegenüber
ZuwanderInnen. Die Mehrheit der EuropäerInnen als auch der AmerikanerInnen
sieht Immigration mehr als ein Problem als eine Chance. FranzösInnen und NiederländerInnen
nehmen mehrheitlich die Chancen war. Dem Daueraufenthalt wird gegenüber
kurzfristigen Aufenthalten der Vorzug gegeben. MigrantInnen
sollen gratis die Sprache erlernen dürfen, Zugang zum Arbeitsmarkt
erhalten und bei politischer Beteiligung und Sozialleistungen
gleichgestellt werden - Kurzfassung der Umfrage
(im Auftrag des German Marshall Fund of the United States).
Der
Europäische Rat hat bei seiner Tagung am 15. und 16. Oktober 2008 den Europäischen Pakt zu Einwanderung
und Asyl Informationen (Nr.: 13440/08) angenommen. Dieser
bildet nunmehr den europäischen Sockel für eine gemeinsame Einwanderung- und
Asylpolitik.
- Im Rahmen des
Projektes „Governance of Migration“ wurde im
August 2008 eine Studie „Die Zukunft der europäischen Migrationspolitik“
von Steffen Angenendt erstellt. Diese zieht
Bilanz der bisherigen europäischen Asyl- und Migratiospolitik
und zeigt Perspektiven einer künftigen
gemeinsamen Politik auf – weitere
Informationen.
- Die Europäische
Kommission verabschiedete Mitte Juni 2008 die Mitteilung „Eine gemeinsame
Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente“.
Diese enthält zehn gemeinsame Grundsätze, die eine Grundlage für eine
gemeinsame Einwanderungspolitik bilden sollen (KOM/2008) 359).
- Die Europäische
Kommission verabschiedete am 23. Oktober 2007 zwei Vorschläge für
Richtlinien im Bereich der Wirtschaftsmigration. Der erste Vorschlag
betrifft eine „Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer
hochqualifizierten Beschäftigung“ (KOM(2007) 637). Beim zweiten
Vorschlag handelt es sich um eine „Richtlinie über ein einheitliches
Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige
zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und über ein
gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsangehörige, die sich
rechtmäßig in einem Mitgliedsstaat aufhalten“ (KOM(2007) 638)
– Presseinformation.
- Am 15. Oktober 2007
wurde der europäische Integrationsindex vorgestellt. Anhand von 140 Indikatoren
im Bereich Zugang zum Arbeitsmarkt, Familienzusammenführung, Aufenthalt
von Langansässigen, politischer Beteiligung, Zugang zur
Staatsbürgerschaft, Antidiskriminierung und öffentlicher Wahrnehmung wurde
die Integrationspolitik von 27 europäischen Ländern und Kanada verglichen.
Österreich belegte hierbei insgesamt den vorletzten Platz. Weitere
Informationen: http://www.integrationindex.eu/.
- Das Europäische Parlament
sprach sich am 26. September 2007 mit der Annahme einer Entschließung zur
legalen Zuwanderung dafür aus, eine so genannte EU-Blue-Card
einzuführen, „um die Freizügigkeit von Spitzenkräften in Europa und die
Versetzung von Arbeitnehmern innerhalb multinationaler Konzerne zu
erleichtern“. Illegale Zuwanderung ließe sich nur dann effektiv bekämpfen,
wenn man legale Wege der Zuwanderung eröffne. Gleichzeitig betont das
Europaparlament, dass die massenhaften Regularisierungen
von Zuwanderern ohne Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis nicht zur Regel
werden sollten und dass dadurch die zugrunde liegenden Probleme nicht
gelöst würden – weitere Informationen.
- Mitte September 2007
stellte die Europäische Kommission den Dritten Jahresbericht über
Migration und Integraton (KOM (2007)) 512) vor, den der
den Beobachtungsprozess im Hinblick auf politische Entwicklungen bei der
Aufnahme und der Integration von Drittstaatsangehörigen in der EU
fortsetzt. Der Bericht enthält Informationen über den Aufbau des EU-Rahmens
für die Integration bis Juni 2007. Die Einbeziehung der Integration wird
zu einem wesentlichen Bestandteil der Gestaltung und Umsetzung von
Maßnahmen in einer Vielzahl von EU Politiken. Die
Mitteilung gibt zudem bekannt, dass die Kommission bereit sei, zur
Weiterentwicklung des EU-Rahmens neue Initiativen zu unterbreiten. Der
Bericht enthält auch spezifische Informationen über die verschiedenen
Dimensionen des Integrationsprozesses in den Mitgliedsstaaten für das
Kalenderjahr 2005 und die erste Hälfte von 2006.
- Am 14. November 2006
fand die Fachtagung „EU-Einwanderungspolitik
sowie aktuelle Fragen des Fremdenrechts“, die von der Arbeiterkammer Wien,
dem Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen,
dem Institut für Europäische Integrationsforschung der Akademie der
Wissenschaften, der Magistratsabteilung 17 und 35 organisiert wurde,
statt. Martin Schieffer von der EU-Kommission
stellte den „Strategischen Plan zur legalen
Zuwanderung“ vor und erläuterte die künftigen Maßnahmen
und Richtlinien der EU zu diesem Thema. Sonja Marko vom ver.di Bundesvorstand (Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft Deutschland) setzte sich mit den EU-Plänen aus
gewerkschaftlicher Sicht auseinander (Download Referat Marko). Der Nachmittag war aktuellen
Fragen des Fremdenrechtspaketes 2005 mit VertreterInnen
des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit gewidmet.
- Im Juli 2006 hat die
Europäische Kommission den zweiten Jahresbericht über
Einwanderung und Integration vorgestellt. Dieser
Bericht bietet einen Überblick über Einwanderungstrends in der
europäischen Union und analysiert Maßnahmen bezüglich Aufnahme und
Integration von Einwanderern auf nationaler und europäischer Ebene.
- Bereits im September
2005 legte die Kommission der Europäischen Gemeinschaften eine umfassende Mitteilung über „Eine gemeinsame
Integrationsagenda – Ein Rahmen für die Integration von
Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union“ vor. Unter
Berücksichtigung bereits bestehender politischer Strategien, werden neue
Aktionsmöglichkeiten auf EU- und einzelstaatlicher Ebene vorgeschlagen. In
den Schlussfolgerungen wird verdeutlicht, dass die Kommission der Frage
der Integration einen hohen Platz auf ihrer politischen Tagesordnung
einräumt. Die Herausforderung der Zukunft wird sein, konzertierte Bemühungen
aller maßgeblichen Beteiligten zu fördern, um den Einfluss und die
Effektivität der Instrumente zu maximieren.
- Mit 30. April 2006
endete die erste Phase der Übergangsregelungen zur Einschränkung der
Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen aus den
„neuen“ EU-Staaten. Bis du diesem Datum mussten die „alten“ EU-Staaten
entscheiden, ob eine Beschränkung weiterhin aufrecht bleibt - weiter.
- Am 21. Dezember 2005
hat die Europäische Kommission einen „Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung“ angenommen. Dieser
Plan legt den Schwerpunkt auf die Wirtschaftsmigration. Handlungsbedarf
sieht die Kommission in vier Bereichen, die für die Entwicklung einer
gemeinsamen EU-Zuwanderungspolitik gleichermaßen wichtig sind: bei den
Rechtsvorschriften, die die Einreise und den Aufenthalt von legal
beschäftigten Drittstaatsangehörigen regeln; bei der Förderung von
Wissensaufbau und Informationsaustausch in migrationspolitischen
Angelegenheiten; bei der Förderung der besseren Integration von WirtschaftsmigrantInnen und ihren Angehörigen in den
Arbeitsmarkt und die Gesellschaft des Aufnahmelands und bei der
effizienteren Steuerung der internationalen Migrationsströme.
Nach einer Vorbereitungsphase mit Studien und Debatten werden ab 2007 die
ersten konkreten Initiativen anlaufen.
- Seitens des
Europäischen Parlaments (Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und
Inneres) liegt seit 7. Oktober 2005 ein Bericht über ein EU-Konzept
zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration vor.
- Der Bericht zu
Österreich im Rahmen des Europäischen Migrationsdialoges
liegt vor (Current Immigration Debates in Europe: A Publication
of the European Migration Dialogue
- Austria; Karin König and Bernhard Perchinig
for Information and Advice Centre for Migrants) – Report (27. September
2005).
- Das
Europäische Parlament klagte beim Europäischen Gerichtshof gegen mehrere
Artikel (Artikel 4 Absatz 6 und Artikel 8) der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003
betreffend das Recht auf Familienzusammenführung. Seit kurzem liegen
die Schlussanträge der Generalanwältin vor. In den meisten Fällen schließt
sich der Europäische Gerichtshof diesen Anträgen an. Zusammenfassend hält
die Generalanwältin fest, dass die Klage unzulässig ist, weil eine
isolierte Anfechtung von Regelungen nicht möglich ist. Bei einer
sachlichen Prüfung jedoch, wären die beanstandeten Artikel für nichtig zu
erklären, da einerseits das Europäische Parlament nicht angehört wurde
bzw. andererseits das Menschenrecht auf Schutz des Familienlebens verletzt
werden würde - Schlussanträge (Gerichtshof der
Europäischen Gemeinschaft – www.curia.eu.int – Fall Nr. 540/03)
- Im Europäischen
Parlament fand am 14. und 15. März 2005 eine Anhörung zu Migration,
Integration und Entwicklung statt - nähere Informationen.
- Die Europäische
Kommission hat am 11. Jänner 2005 das „Grünbuch über ein EU-Konzept
zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration“ vorgestellt. Ziel dieses
Grünbuches ist eine eingehende Diskussion über Gemeinschaftsregeln für die
Zulassung von WirtschaftsmigrantInnen aus
Drittstaaten. Vor dem Hintergrund eines Bevölkerungsrückganges und der
Überalterung der Gesellschaft könnte der Bedarf des EU-Arbeitsmarktes
künftig durch eine kontinuierliche Einwanderung gedeckt werden. Ohne
gemeinsame Regeln wäre auch ein Anstieg der „illegalen“ Migration ohne
Integrationsperspektive zu befürchten. Durch das Grünbuch soll geklärt
werden, welches die Probleme sind und welche Optionen für eine einen
legislativen Rahmen der EU im Bereich der Wirtschaftsmigration bestehen.
Die EU-Kommission sieht für Juli 2005 eine öffentliche Anhörung zu diesem
Thema vor. Bis Ende des Jahres soll im Sinne des Haager Programms ein politischer,
strategischer Plan zur legalen Zuwanderung vorgelegt werden.
- Der Rat der
Europäischen Union hat am 22. Dezember 2004 das „Haager Programm“ dahingehend
abgeändert, dass bereits mit 1. Jänner 2005 Entscheidungen unter anderem
zum Thema Asyl und Einwanderung mit Mehrheit getroffen werden können. Der
Bereich der legalen Zuwanderung bleibt jedoch davon ausgenommen.
- Auf der EU-Ratstagung der Justiz- und Innenminister am 19.
November 2004 in Brüssel wurden Leitlinien zur Integration von
Einwanderern beschlossen. Unter anderem wird festgehalten:
Integration ist ein dynamischer, zweiseitiger Prozess, der sowohl die
Einwanderer als auch die ansässige Bevölkerung betrifft. Die Grundwerte
der Europäischen Union müssen respektiert werden. Wichtig ist, dass
Einwanderer Zugang zu Beschäftigung, Ausbildung, sozialer Sicherheit,
Gesundheitsvorsorge und Wohnen haben, hierbei gleichbehandelt und vor
Diskriminierung geschützt werden. Die Charta der europäischen Grundrechte
garantiert kulturelle und religiöse Vielfalt, es muss jedoch sichergestellt
werden, dass kulturelle und religiöse Praktiken nicht gegen fundamentale
Rechte der Einzelnen verstoßen, z. B. im Hinblick auf die Gleichstellung
von Mann und Frau, der Rechte und Interessen der Kinder und dem Recht auf
religiöse Selbstbestimmung.
- Die Staats- und
Regierungschefs der Europäischen Union haben am 5. November 2004 das „Haager Programm“ zur gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik
beschlossen. Ab 1. April 2005 werden Entscheidungen in diesem Bereich (der
auch die Themen Asyl und Einwanderung beinhaltet) mit Mehrheit statt mit
Einstimmigkeit getroffen. Ausgenommen von dieser Regelung ist vorerst nur
der Bereich der legalen Einwanderung. Vor allem Deutschland, Estland,
Österreich die Slowakei haben auf die Einstimmigkeit in diesem Bereich
bestanden. Bis Ende 2005 muss die EU-Kommission einen „strategischen Plan“
zur legalen Zuwanderung vorlegen.
- Am 29. Oktober 2004
wurde der Vertrag über eine Verfassung für Europa durch die Staats- und
Regierungschefs in Rom unterzeichnet. Bis 2006 müsste dieser Vertrag in
jedem Mitgliedsstaat unterzeichnet werden. Erst dann tritt die europäische
Verfassung in Kraft - weitere Infos
zur Verfassung für Europa
Inhalt und
Zielsetzungen
Der „Europäische Migrationsdialog“ (European Migration Dialogue – EMD) war ein regierungsunabhängiges Projekt zur EU weiten Vernetzung von Informationsflüssen und Beobachtungsprozessen der Vergemeinschaftung der EU-Einwanderungs- und Integrationspolitik. Zu den Akteuren gehörten nichtstaatliche Vereine und Initiativen, Interessensvertretungen bis hin zu wissenschaftlichen Einrichtungen (sogenannten „Stakeholders“).
Das Hauptziel dieser Partnerschaft war die Förderung einer gut informierten europaweiten Debatte zu Migration und Migrationspolitik in der EU. Im Vordergrund standen hierbei die europäischen Entwicklungen in diesem Bereich, die Umsetzung der entsprechenden Richtlinien im österreichischen Recht und die Erarbeitung bzw. Aktualisierung der nationalen Berichte (Mapping Exercises)..
Initiative,
Koordination und Partnerorganisationen
Das Projekt wurde von der europäischen Nichtregierungsorganisation Migration Policy Group (MPG) mit Sitz in Brüssel initiiert und von ihr koordiniert. Für den Zeitraum vom 1. April 2004 bis September 2005 wurde das Projekt im Rahmen der INTI-Budgetlinie von der Europäischen Kommission finanziell unterstützt.
Für Österreich hat das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen diese Aufgabe im August 2003 vom Wiener Integrationsfonds übernommen..