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Fachtagung

EU-Immigrations- und Integrationspolitik

 

AK Bildungszentrum, 1040 Wien

19. Februar 2004

 

Mit dem Vertrag von Amsterdam gab sich die Europäische Union erstmals eine Grundlage für eine verbindliche gemeinsame Asyl- und Integrationspolitik. Integration durch Einräumung vergleichbarer Rechte und Chancen, wie die der UnionsbürgerInnen, war das formulierte Ziel des Harmonisierungsprozesses.

 

Die im Herbst 2003 beschlossenen Richtlinien betreffend das Recht auf Familienzusammenführung sowie den Status langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger müssen in den nächsten zwei Jahren von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die von der Kommission dem Rat vorgelegten Richtlinienenvorschläge wurden nun gegenüber der ursprünglichen Fassung abgeändert. Dadurch werden die Rechtspositionen von Nicht-EU-BürgerInnen durch das Zulassen restriktiver nationalstaatlicher Regelungen deutlich abgeschwächt.

 

Ziel der Fachtagung ist es, einerseits einen Überblick über den europäischen Rechtssetzungsprozess und die Rolle der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu vermitteln und andererseits die Auswirkungen der Umsetzung der beiden Richtlinien auf die derzeitige Rechtslage in Österreich zu diskutieren.

 

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