
Fachtagung
EU-Immigrations- und
Integrationspolitik
AK Bildungszentrum, 1040 Wien
19. Februar 2004
Mit dem
Vertrag von Amsterdam gab sich die Europäische Union erstmals eine Grundlage
für eine verbindliche gemeinsame Asyl- und Integrationspolitik. Integration
durch Einräumung vergleichbarer Rechte und Chancen, wie die der
UnionsbürgerInnen, war das formulierte Ziel des Harmonisierungsprozesses.
Die im
Herbst 2003 beschlossenen Richtlinien betreffend das Recht auf
Familienzusammenführung sowie den Status langfristig aufenthaltsberechtigter
Drittstaatsangehöriger müssen in den nächsten zwei Jahren von den
Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die von der Kommission dem Rat vorgelegten
Richtlinienenvorschläge wurden nun gegenüber der ursprünglichen Fassung
abgeändert. Dadurch werden die Rechtspositionen von Nicht-EU-BürgerInnen durch
das Zulassen restriktiver nationalstaatlicher Regelungen deutlich abgeschwächt.
Ziel der
Fachtagung ist es, einerseits einen Überblick über den europäischen
Rechtssetzungsprozess und die Rolle der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu
vermitteln und andererseits die Auswirkungen der Umsetzung der beiden
Richtlinien auf die derzeitige Rechtslage in Österreich zu diskutieren.
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