VERBRECHENSOPFER - Stand 01.01.2010

 

Formulare 

Informationen

 

Verbrechensopfer, Hinterbliebene und Träger oder Trägerinnen der Bestattungskosten haben Anspruch auf folgende Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG)

 

Hilfeleistungen für Opfer

Hilfeleistungen für Hinterbliebene

Hilfeleistungen für Träger und Trägerinnen der Bestattungskosten

Hinweis:

Die Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz enthalten keinen Ersatz für Sachschäden an Kleidung, Wertsachen etc. und kein Schmerzensgeld. Solche Ansprüche können nur im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens geltend gemacht werden.

Voraussetzung

 

Hinweis: Bei späterer Antragstellung ist eine Leistungserbringung in der Regel erst ab dem Antragsfolgemonat möglich. Bei der Psychotherapie gibt es keine Antragsfristen

 

zuständige Behörde

 

das Bundessozialamt  und seine Landesstellen

 

Hinweis: Der Antrag auf Sozialentschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz kann formlos, mit Antragsformular oder persönlich gestellt werden. Das Antragsformular und weitere Informationen zur Sozialentschädigung werden nach telefonischer Rücksprache vom Bundessozialamt  und seinen Landesstellen zugesandt.

Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Die weiteren erforderlichen Dokumente ergeben sich je nach Art der Hilfeleistung, die beansprucht wird. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrem Bundessozialamt und seinen Landesstellen.

 

Achtung

 

Kein Anspruch auf Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz besteht, wenn das Opfer selbst bzw. einer oder eine der Hinterbliebenen an der Tat beteiligt war, den oder die Täter provoziert hat oder es schuldhaft unterlassen hat, zur Aufklärung der Tat beizutragen. 

Gesetze 

Adressen