STRAFREGISTER - Stand 01.01.2010

Formulare (www.help.gv.at) 

Informationen

 

Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen.

Für die Führung des Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zuständig.

Das Strafregisteramt ist jedoch nicht für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung zuständig (sondern in Wien: das Polizeikommissariat).

 

Im Strafregister sind vor allem enthalten: 

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.  

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