Magistratsabteilung 15 - Wien (MA 15)
Pflegende Angehörige:
Voraussetzungen:
Zuständig:
(Adressen s.u.)
bei Ablehnung oder Fehleinstufung:
Klage binnen 3 Monaten beim Arbeits- und Sozialgericht, Vertretung durch befähigte Personen, Arbeiterkammer, Arge Rehabilitation u.a. möglich
Pflegegeldstufen:
Die Einstufung erfolgt unter Zugrundelegung einer ärztlichen Begutachtung. Für bestimmte Gruppen von Behinderten, zB für Blinde oder Rollstuhlfahrer, sind Mindesteinstufungen festgelegt.
Vom Pflegegeld wird keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.
Es gebührt zwölfmal jährlich und wird monatlich im Nachhinein mit der Pension ausgezahlt.
Bei einer Änderung im Pflegebedarf kann es zu einer Erhöhung bzw. niedrigeren Einstufung oder Entziehung des Pflegegeldes kommen. Eine Erhöhung ist unbedingt zu beantragen.
| Stufe | Pflege- und Betreuungsbedarf / Stunden monatlich | |
| 1 | mehr als 60 | 154,20 |
| 2 | mehr als 85 | 284,30 |
| 3 | mehr als 120 bei hochgradiger Sehbehinderung, bei Personen, die überwiegend auf den selbstständigen Gebrauch eines Rollstuhls angewiesen sind.hochgradig sehbehindert | 442,90 |
| 4 | mehr als 160 bei Blindheit, bei Querschnittlähmung + zusätzlich vorliegender Harn- bzw. Stuhlinkontinenz |
664,30 |
| 5 | mehr als 180 + außergewöhnlicher Pflegebedarf, bei Taubblindheit |
902,30 |
| 6 | mehr als 180 + dauernde Beaufsichtigung oder vergleichbarer Pflegeaufwand |
1.260,00 |
| 7 | mehr als 180 undpraktische Bewegungsunfähigkeit | 1.655,80 |
| Taschengeld bei Pflegeheimaufenthalt | 44,30 |
Erschwerniszuschlag: der erweiterte Pflegebedarf schwerst behinderter Kinder und Jugendlicher (bis zum vollendeten 7. bzw 15 Lebensjahr) sowie von Personen mit einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung,insbesondere einer demenziellen Erkrankung (ab dem vollendeten 15. Lebensjahr), wird seit 01. Jänner 2009 mit einem zusätzlichen Stundenwert berücksichtigt.
Alter |
zusätzlich zu berücksichtigende Stunden pro Monat |
bis zum vollendeten 7. Lebensjahr |
50 Stunden |
ab dem vollendeten 7. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr |
75 Stunden |
ab dem vollendeten 15. Lebensjahr |
25 Stunden |
Pflegegeld und Auslandsaufenthalt: Bei einem Auslandsaufenthalt im Sinne eines Urlaubs wird das Pflegegeld weitergezahlt. Auch wer seinen "gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, kann - wenn dies in einem EWR-Staat geschieht - das Pflegegeld weiter beziehen, wenn er keine eigene Krankenversorgung im Ausland hat. Das heißt, wenn er z.B. nur österreichische Pension bezieht und sonst nichts. Näheres bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt.
PARKGEBÜHRENBEFREIUNG FÜR BEHINDERTE MENSCHEN - Stand 01.01.2011
Zuständig - Wien:
MA 4 - Dez.II, Referat 5, 1020 Wien, Meiereistraße 7 (Ernst Happel-Stadion, Sektor B
Tel.:4000 DW 86270
Erreichbar: Mo. - Fr. 08.00 - 14.30 Uhr
Parkgebührenbefreiung für Behinderte, die von motorbezogener Versicherungssteuer befreit sind (Bundessozialamt), gilt für Wiener Kurzparkzonen unter Einhaltung der geltenden maximalen Parkzeit. Anträge auf Befreiung von der Parkometerabgabe können auch per Internet gestellt werden.
ESSEN AUF RÄDERN, PREISE - Stand 01.01.2011
in Zusammenarbeit mit Stadt Wien :
€ 4,72 pro Portion
Ermäßigung auf € 3,63 möglich
Zustellgebühr nach Einkommen gestaffelt
Privat:
Tägliche Zustellung: € 7,70 pro Portion inkl. Zustellgebühr
Wochenpaket: € 4,20 pro Portion ohne Suppe € 5,10 pro Portion mit Suppe
Nähere Information: Fonds Soziales Wien (FSW)
HUNDEABGABE 2010/2011 (GEMEINDE WIEN) - Stand 01.01.2011
FormulareFür 1 Hund € 43,60 für jeden weiteren Hund € 65,40
mit Sozialpass Stufe P
Zuschuss € 21,80
Befreiung
nach absolvierter Begleithunde-Prüfung für 1 Jahr sowie für Blindenführhunde
Adressen