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Alle Pensionen bis € 3.300,00 werden um 2,7% erhöht Alle Pensionen ab € 2.000,00 bis € 5.940 werden um 2,7% bis 1,5% erhöht (Einschleifregelung) Alle Pensionen ab € 5.940 werden um 1,5% erhöht
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Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen mit einem Stichtag ab 1.1.2001 gelten bei einem Zusammentreffen mit einem Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze als Teilpensionen. Bis zu einem monatlichen Gesamteinkommen (das ist die Summe aus Pension und Erwerbseinkommen) von EUR 1.077,99 erfolgt keine Anrechnung. Übersteigt das Gesamteinkommen diesen Betrag, wird die Leistung um einen Anrechnungsbetrag vermindert. Der Anrechnungsbetrag setzt sich aus Teilen des Gesamteinkommens zusammen, wobei für Gesamteinkommensteile von |
Geringfügigkeitsgrenze:
Grenze für verpflichtende Sozialversicherung und Zuverdienstgrenze in der Sozialversicherung (z.B. ALG, NH, vorzeitige Alterspension) ASVG € 28,89 täglich € 376,26 monatlich
Vorsicht: Wenn Frühpensionisten vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters (Männer 65, Frauen 60, Beamte generell 65 Jahre) mehr als diese Grenzbeträge pro Monat bzw. pro Tag (nur ASVG) durch Erwerbstätigkeit dazuverdienen, gibt es für diesen Monat bzw.Tag keine Pension! |
Pensionsvorschuss (AMS)
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Pension bei Auslandsaufenthalt
Auslandsaufenthalte, die länger als zwei Monate dauern, sind der Pensionsversicherungsanstalt rechtzeitig zu melden. Eine Ausgleichszulage würde in solchen Fällen gestrichen werden. Ansonsten gibt es für die meisten Länder keine Probleme mit der Zustimmung. Auch Pensionsüberweisungen ins Ausland sind möglich. Näheres bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt. Vorsicht: Insbesondere zu Unrecht bezogene Ausgleichszulagen können zeitlich unbeschränkt zurückgefordert werden, sogar nach dem Tod vom Nachlass! |