Abhängig vom Familieneinkommen, dem Ausmaß der wöchentlichen Betreuung und den Betreuungskosten können Arbeit suchende Mütter und Väter bis zu € 524,00 Zuschuss pro Monat für einen Betreuungsplatz bekommen – bis zu sechs Monate lang. Die maximale Förderdauer für ein Kind beträgt drei Jahre.
Rechtzeitige Kontaktaufnahme vor Beginn der Arbeitsaufnahme mit dem/r zuständigen Berater/in in der regionalen Geschäftsstelle des AMS.
Mit der Kinderbetreuungsbeihilfe wird die Betreuung von Kindern in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten, Kindergruppen oder bei Tagesmüttern und Privatpersonen gefördert.
Nicht gefördet wird die Betreuung durch Familienangehörige und Au-Pair-Kräfte.
Für Männer und Frauen, die einen Kinderbetreuungsplatz für ihr Kind benötigen (auch Beschäftigte)
Alter des Kindes: jünger als 15 Jahre (ein behindertes Kind jünger als 19 Jahre)
Die Höhe der Beihilfe (bis zu € 524,00) hängt vom Brutto(familien)einkommen, von den entstehenden Betreuungskosten und von der Dauer und Art der Unterbringung ab.
Dauer: jeweils für 26 Wochen. Kann aber je Kind bis zu 156 Wochen verlängert werden.
Richtsatz / Einkommensgrenzen brutto
für einen alleinstehenden Elternteil |
€ 2.000,00 |
für jedes weitere Kind, für das keine Betreuungsbeihilfe bezogen wird |
€ 244,00 |
für Paare |
€ 2.912,00 |
Als Einkommen zählen auch Alimente,Unterhaltsleistungen, Einkommen aus selbständigerTätigkeit, Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Beihilfe zurDeckung des Lebensunterhalts, Gründungsbeihilfesowie Renten und Pensionen.