KILOMETERGELD - Stand 01.01.2010
Richtsätze
Für das betragsmäßig unveränderte Kilometergeld gilt ab 1.1.2008 generell eine 30.000 km-Grenze bzw. können max. € 11.400 (= 30.000 x € 0,38 pro km) pro Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlt werden. Steuerfreies Kilometergeld für Dienstreisen von der Wohnung aus gibt es bis zum Ende des Kalendermonats, in dem diese Fahrten erstmals überwiegend zurückgelegt werden.
Kleine Pendlerpauschale: gilt für ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsplatz mehr als 20 km von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrmittels möglich und zumutbar ist.
Große Pendlerpauschale: gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren AArbeitsplatz mindestens 2 Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt ist und der Weg zur Arbeit besonders lange dauert, oder es unmöglich ist, mindestens die Hälfte des Arbeitsweges mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurückzulegen.
Die Fahrtdauer muss bei einer Wegstrecke von
für eine Wegstrecke betragen. Dauernd stark Gehbehinderten ist die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar, sie haben daher Anspruch auf das große Pendlerpauschale. |
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