KILOMETERGELD - Stand 01.01.2010

 

Richtsätze

 

PKW

€ 0,42

Mitbeförderung pro Person

€ 0,05

Motorräder bis 250 cm³

€ 0,14

Motorräder über 250 cm³

€ 0,24

Fahrrad bzw. zu Fuß bis 5 km

€ 0,24

Fahrrad bzw. zu Fuß ab 6 km

€ 0,47

 

Für das betragsmäßig unveränderte Kilometergeld gilt ab 1.1.2008 generell eine 30.000 km-Grenze bzw. können max. € 11.400 (= 30.000 x € 0,38 pro km) pro Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlt werden. Steuerfreies Kilometergeld für Dienstreisen von der Wohnung aus gibt es bis zum Ende des Kalendermonats, in dem diese Fahrten erstmals überwiegend zurückgelegt werden.

PENDLERPAUSCHALE 

Kleine Pendlerpauschale: gilt für ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsplatz mehr als 20 km von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrmittels möglich und zumutbar ist.

 

jährlich

monatlich

20 km bis 40 km

630,00

52,50

40 km bis 60 km

1.242,00

103,50

über 60 km

1.857,00

154,75

 

Große Pendlerpauschale: gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren AArbeitsplatz mindestens 2 Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt ist und der Weg zur Arbeit besonders lange dauert, oder es unmöglich ist, mindestens die Hälfte des Arbeitsweges mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurückzulegen.

jährlich

monatlich

02 km bis 20 km

342,00

28,50

20 km bis 40 km

1.356,00

113,00

40 km bis 60 km

2.361,00

196,75

über 60 km

3.372,00

281,00

Die Fahrtdauer muss bei einer Wegstrecke von

  • 2 km bis 20 km: mehr als 1,5 Stunden
  • 20 km bis 40 km: mehr als 2,0 Stunden
  • über 40 km: mehr als 2,5 Stunden

für eine Wegstrecke betragen.

Dauernd stark Gehbehinderten ist die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar, sie haben daher Anspruch auf das große Pendlerpauschale.