HEIZKOSTENZUSCHUSS - Winter 2010/2011 (MA 40) - Stand 01.01.2011 Antragstellung vom 01.12. 2010 bis 31.01.2011 Antragsformulare können ab 01. Dezember 2010 telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr unter Servicehotline: 01/ 4000/ 40660 bestellt werden. Dort kann man auch weiterführende Fragen stellen. Die Formulare gibt es darüber hinaus ab Jänner bei der Magistratsabteilung 40 (Wien 3, Thomas-Klestil-Platz 8). Geöffnet ist dort von Montag bis Freitag zwischen 8 und 15 Uhr, am Donnerstag zwischen 8 Uhr und 17:30 Uhr. Das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit aktuellem Einkommensnachweis (in Kopie von allen Haushaltsangehörigen) ist bis spätestens 31. Jänner 2011 an folgendes Postfach zu schicken:
Es gilt das Datum des Poststempels. Wer in Wien wohnt und Mindestsicherung bzw. Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen erhält, bekommt den Heizkostenzuschuss einmalig automatisch mit der Leistung im Jänner 2011 überwiesen.
Die Einkommensgrenzen entsprechen den derzeit gültigen ASVG-Richtsätzen. Bei der Berechnung des Gesamteinkommens wird das Einkommen aller Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Ausgenommen von der Anrechnung sind Pflegegeld, Familienbeihilfe, Miet-, Wohn- und Mietzinsbeihilfe. |
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