GEBÜHREN – INFO – SERVICE  (GIS)

 

Formulare - ab 01.01.2011 

Informationen / Richtsätze

Radiogebühr Wien:

€ 6,68 

Fernsehgebühr inkl. Radio Wien:

€ 23,06 

 

Gebührenbefreiung:

 

Einkommensgrenzen: Nettoeinkommen abzüglich der Miete und außergewöhnlicher Belastungen (z.B. Diät)

  • 1 Person                                € 888,61
  • 2 Personen                            € 1.332,31
  • je weitere Person                 € 137,10

Nicht anzurecnen sind: Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, Kriegsopferrenten, Heeresversorgungsrenten, Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten sowie Unfallrenten und das Pflegegeld

Übersteigt das Nettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann der Antragsteller folgende abzugsfähige Ausgaben geltend machen:

  • Hauptmietzins einschließlich der Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes, wobei eine gewährte Mietzinsbeihilfe anzurechnen ist, (entsprechende Belege bitte dem Antrag in Kopie beilegen z. B. Mietvertrag, Bestätigung über eine Mietzinsbeihilfe etc.)
  • anerkannte außergewöhnliche Belastungen im Sinne der §§ 34 und 35 des Einkommenssteuergesetzes 1988.

Voraussetzungen:

Bezug einer staatlichen Transferleistung: Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sondernotstand, Pensionsvorschuss, Stipendium aus sozialen Gründen, Sozialhilfe. Zusätzlich: Zivildiener, Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen, BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld (nur bei Kinderbetreuungsgeldzuschuss).

 

Zuschuss zur Telefongebühr:

Adressen