FINANZIELLE HILFEN FÜR FAMILIEN
FAMILIENHÄRTEAUSGLEICH
Formulare - ab 01.01.2010
Informationen
Der Härteausgleich bietet Familien in Notsituationen eine einmalige finanzielle Hilfe, wenn alle anderen gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Anspruchsberechtigte:
- österreichische StaatsbürgerInnen
- EU/EWR-StaatsbürgerInnen
- Staatenlose mit ausschließlichem Wohnsitz in Österreich
- anerkannte Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention.
zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation wenn
- eine unverschuldete finanzielle Notsituation vorliegt, die durch ein besonderes Ereignis (Krankheit, Behinderung, Tod eines Elternteils, Scheidung oder Zerstörung von Hausrat oder Wohnraum durch ein Naturereignis) ausgelöst wurde
- Familienbeihilfe bezogen wird (als hilfesuchende Familie versteht man Eltern (Groß-, Adoptiv- oder Pflegeeltern) oder Elternteile mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Auch werdende Mütter oder Kinder, die selbst Familienbeihilfe beziehen, können anspruchsberechtigt sein)
- alle anderen gesetzlichen Unterstützungmöglichkeiten nicht ausreichen (Unterhaltsanspruch, Sozialhilfe, Wohnbeihilfe,...).
Der eingetretene Schaden darf nicht durch Versicherungen gedeckt sein
Das Geld muss widmungsgemäß verwendet werden. Ansonsten muss es samt Zinsen zurückgezahlt werden.
Die Höhe der Unterstützung hängt vom individuellen Fall und von den vorhandenen budgetären Mitteln ab. Bei besonderen Notlagen gibt es keine formelle Obergrenze.
Aus demselben Anlass kann grundsätzlich nur einmal eine finanzielle Zuwendung bezogen werden.
Es handelt sich nicht um eine Unterstützung zum laufenden Unterhalt einer Familie an Stelle oder neben der Sozialhilfe, sondern um eine Überbrückungshilfe!
Auf Zuwendungen des Familienhärteausgleichs besteht kein Rechtsanspruch!
Adressen
Ein Ansuchen wäre zu stellen an:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Abteilung II/4, Familienhärteausgleich
Franz-Josefs-Kai 51, 1010 Wien
Tel. Auskünfte : (01) 71100
gebührenfrei auch über das Familienservice -
(0800 240 262 / Mo-Do 9-15 Uhr, Fr 8-12 Uhr) möglich
FAMILIENHOSPIZKARENZ - ZUSCHUSS
Formulare
Informationen
Durch diese Begleitmaßnahme zu der Familienhospizkarenz wird die Inanspruchnahme dieser Karenzierungsmöglichkeit auch für Familien mit geringerem Einkommen, die einen vollständigen Einkommensausfall nicht verkraften würden, möglich. Danach kann, wer zum Zwecke der Betreuung und Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerst erkrankter Kinder eine vollständige Arbeitsfreistellung mit arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung (Familienhospizkarenz) in Anspruch nimmt, bei daraus resultierender finanzieller Notlage einen Zuschuss aus dem Familienhospiz-Härteausgleich erhalten.
Ab 01.01.2006 - das gewichtete Monatseinkommen des Haushaltes (ausgenommen Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Pflegegeld und Kinderbetreuungsgeld) den Betrag von € 700,-- nicht überschreiten.
Die monatliche Zuwendung ist mit der Höhe des aufgrund der Familienhospizkarenz weggefallenen Einkommens begrenzt.
Adressen
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