FINANZAMT - BEIHILFEN
Formulare – Bundesministerium für Finanzen - ab 01.01.2009
Informationen / Richtsätze
Familienbeihilfenbeträge ohne Mehrkindzuschlag + ohne Kinderabsetzbetrag
| Ein Kind | für zwei Kinder (+12,80) | für drei Kinder (+47,80) | für vier Kinder (+50,00) und in Folge für jedes weitere Kind | |
00 - 03 Jahre |
105,40 |
118,20 |
153,20 | 155,40 |
03 - 10 Jahre |
112,70 |
125,50 |
160,50 | 162,70 |
10 - 19 Jahre |
130,90 |
143,70 |
178,70 | 180,90 |
ab 19 Jahre |
152,70 |
165,50 |
200,50 | 202,70 |
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ab 19.Lebensjahr: bis 21 Jahre bei Arbeitslosigkeit, bis 26 Jahre bei Ausbildung, bei schwerer Behinderung zeitlich unbegrenzt) |
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Die gesamte Familienbeihilfe, die für den Monat September zusteht (inklusive Grundbetrag, Alterszuschlag, Geschwisterstaffelung und die erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder) wird verdoppelt. Der Kinderabsetzbetrag (€ 58,04) kommt jedoch nur 12-mal zur Auszahlung. Für die 13. Familienbeihilfe ist kein eigener Antrag erforderlich. Die Anweisung der 13. Familienbeihilfe erfolgt gemeinsam mit der Auszahlung für September.
Steigerungsbetrag (erhöhte FbH)
für erheblich behinderte Kinder € 138,30
(bei Pflegegeld-Bezug wird € 60,- vom Pflegegeld abgezogen)
Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt |
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pro Kind/Monat |
€ 58,04 |
Der Kinderabsetzbetrag kommt nur 12-mal zur Auszahlung
Mehrkindzuschlag € 36,40
Ab dem dritten und für jedes weitere Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Familien können im Zug der Arbeitnehmerveranlagung den Mehrkindzuschlag beantragen
Brutto-Jahresfamilieneinkommensgrenze für Mehrkinderzuschlag |
55.000,00 |
Jahres- Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder, die in Ausbildung stehen (Studierende - Leistungsnachweis: 8 Semesterwochenstunden oder 16 ECTS-Punkte) |
9.000,00 |
monatliche Zuverdienstgrenze für Jugendliche, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht in Ausbildung stehen, sondern beim AMS arbeitssuchend vorgemerkt sind |
349,01 |
Unterhaltsabsetzbetrag 2008
(bei Unterhaltszahlung für ein nicht im Haushalt lebendes Kind)
Für das 1. Kind |
€ 29,20 |
Für das 2. Kind |
€ 43,80 |
für jedes weitere Kind |
€ 58,40 |
Alleinerzieher/Alleinverdiener-Absetzbeträge 2008
ohne Kind |
€ 364,00 |
mit 1 Kind |
€ 494,00 |
mit 2 Kindern |
€ 669,00 |
mit 3 Kindern |
€ 889,00 |
für jedes weitere Kind |
€ 220,00 |