FINANZAMT - BEIHILFEN

 

Formulare – Bundesministerium für Finanzen - ab 01.01.2009 

Informationen / Richtsätze 

Familienbeihilfenbeträge ohne Mehrkindzuschlag + ohne Kinderabsetzbetrag

 

  Ein Kind für zwei Kinder (+12,80) für drei Kinder (+47,80) für vier Kinder (+50,00) und in Folge für jedes weitere Kind

00 - 03 Jahre

105,40
118,20
153,20

155,40

03 - 10 Jahre

112,70
125,50
160,50

162,70

10 - 19 Jahre

130,90
143,70
178,70

180,90

ab 19 Jahre

152,70
165,50
200,50

202,70

 

ab 19.Lebensjahr:

bis 21 Jahre bei Arbeitslosigkeit,

bis 26 Jahre bei Ausbildung,

bei schwerer Behinderung zeitlich unbegrenzt)

   

 

13. Familienbeihilfe

Die gesamte Familienbeihilfe, die für den Monat September zusteht (inklusive Grundbetrag, Alterszuschlag, Geschwisterstaffelung und die erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder) wird verdoppelt. Der Kinderabsetzbetrag (€ 58,04) kommt jedoch nur 12-mal zur Auszahlung. Für die 13. Familienbeihilfe ist kein eigener Antrag erforderlich. Die Anweisung der 13. Familienbeihilfe erfolgt gemeinsam mit der Auszahlung für September.

 

Steigerungsbetrag (erhöhte FbH)

 

für erheblich behinderte Kinder € 138,30

(bei Pflegegeld-Bezug wird € 60,- vom Pflegegeld abgezogen)

 

 

Kinderabsetzbetrag

wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt

pro Kind/Monat

€ 58,04

Der Kinderabsetzbetrag kommt nur 12-mal zur Auszahlung

Mehrkindzuschlag € 36,40

Ab dem dritten und für jedes weitere Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Familien können im Zug der Arbeitnehmerveranlagung den Mehrkindzuschlag beantragen

Brutto-Jahresfamilieneinkommensgrenze für Mehrkinderzuschlag

55.000,00

Jahres- Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder, die in Ausbildung stehen (Studierende - Leistungsnachweis: 8 Semesterwochenstunden oder 16 ECTS-Punkte)

9.000,00

monatliche Zuverdienstgrenze für Jugendliche, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht in Ausbildung stehen, sondern beim AMS arbeitssuchend vorgemerkt sind

349,01

 

 

 

Unterhaltsabsetzbetrag 2008

 

(bei Unterhaltszahlung für ein nicht im Haushalt lebendes Kind)

 

Für das 1. Kind

€ 29,20

Für das 2. Kind 

€ 43,80

für jedes weitere Kind

€ 58,40

 

Alleinerzieher/Alleinverdiener-Absetzbeträge 2008

 

ohne Kind

€ 364,00

mit 1 Kind

€ 494,00

mit 2 Kindern

€ 669,00

mit 3 Kindern

€ 889,00

für jedes weitere Kind

€ 220,00

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