FAMILIENZUSCHUSS, RICHTSÄTZE (MA 11) - Stand 01.01.2010
Informationen / Richtsätze
Die Höhe des Wiener Familienzuschusses richtet sich nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen, wobei die Obergrenze des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens € 508,71 beträgt.
Der Familienzuschuss wird in der Höhe von€ 50,87 bis € 152,61 pro Monat gewährt.
FÖRDERUNG BEI MEHRLINGSGEBURTEN
Information
Seit 01.01.2004 bei Mehrlingsgeburten
Das Kinderbetreuungsgeld erhöht sich für das zweite und jedes weitere Kind jeweils um 50 % des gebührenden Kinderbetreuungsgeldes ( + € 7,27 täglich).
Wird zu der Mehrlingsgeburt ein weiteres Kind geboren, so gebührt der ursprüngliche Mehrlingszuschlag maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensmonates des Mehrlingskindes weiter
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