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Gleichbehandlungs-
und Antidiskriminierungs-materialiensammlung – GAMS |
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Jänner
2005 Betriebsvereinbarungen gegen Diskriminierung und für Gleichbehandlung In
einigen europäischen Staaten wurden zwischen den Sozialpartnern Vereinbarungen
gegen Diskriminierung, zur Förderung der Chancengleichheit bzw. für
partnerschaftliches Verhalten abgeschlossen. Beispiele für
Betriebsvereinbarungen direkt zwischen Unternehmen und Betriebsräten gibt es
vor allem in Deutschland und in Großbritannien (z. B. Ford). In
Belgien, in Schweden und in den Niederlanden finden sich wiederum eher
Vereinbarungen für bestimmte Branchen
bzw. auf nationaler Ebene. In Belgien z. B. verpflichtet eine
nationale Vereinbarung Arbeitgeber/innen Bewerber/innen gleich zu behandeln.
Aufnahmeverfahren welche von der Hautfarbe, vom ethnischen oder nationalen
Ursprung abhängen, sind verboten. In den Niederlanden wiederum vereinbarte
man, dass in verschiedenen Branchen der Migrant/innenanteil bei den Beschäftigten um eine Bestimmte
Anzahl bzw. Prozente erhöht werden soll. Vor
allem in Deutschland wurden infolge der „Gemeinsamen
Erklärung über die Verhütung von Rassendiskriminierung und
Fremdenfeindlichkeit sowie Förderung der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz“
der europäischen ArbeitgeberInnen- und ArbeitnehmerInnenverbände (verabschiedet am 21. Oktober
1995 in Florenz) Betriebsvereinbarungen zum Thema Diskriminierung bzw.
Chancengleichheit abgeschlossen. Zirka eine Million ArbeitnehmerInnen
sind in Deutschland davon betroffen. Viele dieser Vereinbarungen haben einen
verbindlichen Charakter, dadurch ergab und ergibt sich für die betroffenen
Unternehmen die Notwendigkeit, ihre Systeme auf Benachteiligungen zu
überprüfen und entsprechend weiterzuentwickeln. Österreich
hat hingegen noch keine Tradition in diesem Bereich. Die oberösterreichische Arbeiterkammer
entwarf vor Jahren eine Musterbetriebsvereinbarung, die jedoch nach unseren
Informationen kaum einen Nachahmungseffekt gefunden hat. Im März 2003 wurde bei Jugend am Werk eine Betriebsvereinbarung über „Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz“ abgeschlossen und Ende des Jahres 2004 veröffentlichte eine Arbeitsgruppe der Initiative Minderheiten, der Plattform für Minderheiten in Österrreich, einen Musterentwuf für eine antidiskriminatorische Betriebsvereinbarung. Beispiele für Betriebsvereinbarungen: Österreich Deutschland
Niederlande Umsetzungsvereinbarungen einer Rahmenvereinbarung
über multikulturelle Personalpolitik, Einstellung und Beförderung ethnischer
Minderheiten bei Großunternehmen: Verwendete Literaturquellen: Bündnis für Demokratie und Toleranz (2003): Für die Demokratie
und Toleranz in der Arbeitwelt, Berlin. Fulton,
Lionel (2003): Migrant and ethnic minority workers: Challenging trade unions.
European Trade Union Confederation, Brüssel. Grünell,
M./Kaar, R. (2003):
Migration and industrial relations, |
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